Maßnahmenpaket zur Stärkung der Konjunktur beschlossen

Am 05.11.2008 hat die Bundesregierung ein umfangreiches Maßnahmenpaket mit 15 Einzelmaßnahmen zur raschen Überwindung der Konjunkturschwäche beschlossen.

Mit diesem kurzfristig beschlossenen Maßnahmenpaket hofft die Regierung, dass in den nächsten zwei Jahren Investitionen in Höhe von 50 Mrd. EUR angestoßen werden. Hierzu werden Haushaltsbelastungen von 12 Mrd. EUR in den Jahren 2009 und 2010 einkalkuliert. Ursprünglich sollten es sogar 15 Mrd. EUR sein, doch die geplante Wiedereinführung der degressiven AfA auf bewegliche Wirtschaftsgüter kommt nur mit einem Satz von 25% statt 30%.

Im Wesentlichen beinhaltet das Maßnahmenpaket mehr Geld für Kommunen, Gebäudesanierung und den Verkehr. Hinzu kommen eine Verlängerung des Kurzarbeitergeldes und eine Befreiung bei der Kfz-Steuer für Neuwagen-Käufer.

Ferner darf die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) im Zuge des Maßnahmenpaketes befristet zusätzliche Kredite vergeben und Betriebe können ab 2009 bei Neuinvestitionen verbesserte Abschreibungsmöglichkeiten in Anspruch nehmen. Schließlich verdoppelt sich noch der Höchstbetrag beim Abzug von Handwerkerleistungen nach § 35a EStG.

Diese Maßnahmen sollen stabilisierend wirken, Arbeitsplätze erhalten, Impulse für Investitionen setzen und die Finanzierung von Unternehmen sichern. Die meisten Maßnahmen sind für die Jahre 2009 und 2010 vorgesehen und ergänzen das von der Bundesregierung bereits beschlossene Entlastungspaket für Familien. Hinzu kommt die Absenkung des Beitragssatzes zur Arbeitslosenversicherung auf 2,8%.

Nachfolgend die 15 Maßnahmen im Einzelnen.

1. Maßnahmenpaket kappt Kfz-Steuer für Neufahrzeuge
Pkw mit Erstzulassung werden durch das Maßnahmenpaket für ein Jahr von der Kfz-Steuer befreit. Damit soll die Kaufzurückhaltung bis zur Umstellung der Kfz-Steuer aufgelöst werden. Für Fahrzeuge, die die Euro-5 und Euro-6-Norm erfüllen, verlängert sich die maximale Steuerbefreiung auf zwei Jahre ab Erstzulassung. Diese Regelung gilt ab dem 05.11.2007 und endet am 31.12.2010.

2. Verdoppelte Höchstgrenze für Handwerkerleistungen nach § 35a EStG
Das Maßnahmenpaket verdoppelt bei Instandhaltung- und Modernisierungsmaßnahmen den Steuerbonus für Handwerksleistungen auf 20% von 6.000 EUR. Absetzbar sind daher ab dem nächsten Jahr 1.200 EUR pro Jahr.

3. CO2-Gebäudesanierungsprogramm wird aufgestockt
Damit mehr Gebäude energieeffizienter werden, sollen die Investitionen in die CO2-Gebäudesanierung durch das Maßnahmenpaket noch stärker gefördert werden. 3 Mrd. EUR fließen hierzu in den Jahren 2009 und 2010 in das Programm sowie in andere Maßnahmen, wie den altersgerechten Umbau von Wohnraum durch die KfW und den Investitionspakt zur Sanierung von Schulen, Kindergärten, Sportstätten und sozialer Infrastruktur, den Bund, Länder und Gemeinden geschlossen haben.

4. Berufsbegleitende Weiterbildungsmaßnahmen
Mit einem zusätzlichen Sicherheitsnetz für Beschäftigte will die Bundesregierung das Maßnahmenpaket Beschäftigungssicherung mit Weiterqualifizierung verknüpfen. Über die Bundesagentur für Arbeit wird das Sonderprogramm für ältere und gering qualifizierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer flächendeckend ausgebaut.

5. Berufsvermittlung wird durch Maßnahmenpaket verbessert
Mit dem Maßnahmenpaket der Bundesregierung sollen in den Arbeitsagenturen 1.000 zusätzliche Vermittlerstellen eingerichtet werden. Dies zielt darauf ab, die Vermittlung von Arbeitnehmern in der Kündigungsphase zu verbessern, damit sie im Anschluss schnell einen neuen Arbeitsplatz bekommen.

6. Verlängerung des Kurzarbeitergeldes
Das Kurzarbeitergeld wird durch das Maßnahmenpaket 18 Monate und nicht nur 12 Monate ausgezahlt. Die Maßnahme ist auf ein Jahr befristet. Kurzarbeit wird weiterhin für eine Weiterqualifizierung von Arbeitnehmern genutzt.

7. Bessere Infrastruktur in strukturschwachen Kommunen
Strukturschwache Kommunen bekommen über Programme der KfW 3 Mrd. EUR mehr. Auch die Zinskonditionen werden in einem befristeten Zeitraum besonders günstig gestaltet. Die Bundesregierung appelliert an die Länder, dafür Sorge zu tragen, dass auch finanzschwache Kommunen auf das Programm zugreifen können.

8. Maßnahmenpaket beschleunigt Verkehrsinvestitionen
Durch das Maßnahmenpaket gibt es in den Jahren 2009 und 2010 insgesamt 2 Mrd. EUR mehr für dringliche Vorhaben im Bereich Verkehr. Damit investiert der Staat in die Schiene, in besseren Lärmschutz, in Instandhaltung und Ausbau der Bundesfernstraßen und in die Wasserwege. Beschleunigt werden auch Projekte, bei denen eine öffentlich-private Partnerschaft wie etwa beim Straßenbau wirtschaftlich ist.

9. Maßnahmenpaket fördert regionale Wirtschaftsstruktur
Die Finanzmittel zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur werden am 01.01.2009 erhöht. Der Bund stellt den Ländern im Rahmen eines Sonderprogramms durch das Maßnahmenpaket 2009 einmalig 200 Mio. EUR zusätzlich zur Verfügung, davon die Hälfte als Barmittel und die anderen 50% als Verpflichtungsermächtigung zu lasten der Folgejahre.

10. Maßnahmenpaket sichert die Finanzierung für die Wirtschaft
Die KfW wird ihr Kreditangebot ausbauen. Das Volumen dieses neuen Instrumentes der KfW beträgt 15 Mrd. EUR. Dabei können die Haftungsrisiken der Hausbank, die den Kredit gewährt, bis zu 80% übernommen werden. Über diese Maßnahme soll sich die Wirtschaft auch bei Engpässen im Bankenbereich darauf verlassen können, dass vor allem mittelständischen Unternehmen Kredite gewährt werden.

11. Weniger Belastungen für die Autoindustrie
Die Bundesregierung wird auf europäischer Ebene darauf drängen, dass die angestrebte Regelung der CO2-Emissionen von Pkw ab 2012 so ausgestaltet wird, dass die Belastungen für die Automobilindustrie verkraftbar sind. Die Minderungen des Kohlendioxidausstoßes sollen stufenweise über mehrere Jahre erfolgen. Ferner sollen unangemessene Strafzahlungen bei Nichterfüllung vermieden werden.

12. Entwicklung moderner Fahrzeugtechnologie vorantreiben
Die Finanzierungsziele der Europäischen Investitionsbank (EIB) sollen auf 10 Mrd. EUR in 2009 aufgestockt werden. Ziel hierbei ist es, schneller moderne Fahrzeugtechnologien zu entwickeln. Kleine und mittelständische Unternehmen sollen ein höheres Kreditvolumen bei der EIB abrufen können. Das soll durch eine Erhöhung auf jeweils 8 Mrd. EUR in 2009 und 2010 umgesetzt werden. Nach dem Maßnahmenpaket sollen hiervon nicht nur kleinere Zulieferer der Automobilindustrie profitieren. Auch Großunternehmen sollen während der Finanzkrise die Kreditvergabe der EIB stärker in Anspruch nehmen dürfen.

13. Stärkung innovativer Unternehmen
Die KfW wird Innovationen, Energieeffizienz und erneuerbare Energien stärker fördern. Auch junge, innovative Unternehmen sollen einfacher eine Anschlussfinanzierung finden. Die KfW wird deshalb ihr Angebot an Beteiligungskapital aufstocken.

14. Neueinführung der degressiven Abschreibung durch Maßnahmenpaket
Für die ab dem 01.01.2009 angeschafften oder hergestellten beweglichen Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens wird eine degressive AfA des § 7 Abs. 2 EStG eingeführt. Sie beträgt 25%. Die Maßnahme ist auf zwei Jahre befristet, also für alle Anschaffungen bis zum 31.12.2010.

Genutzt werden kann die degressive AfA bei Anschaffungskosten über 1.000 EUR, da ansonsten die Regelungen für GwG (bis 150 EUR) und den Sammelpool (150,01 bis 1.000 EUR) verpflichtend sind.

15. Verbesserte Sonder-AfA nach § 7g EStG
Kleinere und mittlere Unternehmen können durch das Maßnahmenpaket bei Erwerben ab dem 01.01.2009 zusätzlich zur degressiven Abschreibung auch die 20%ige Sonderabschreibung nach § 7g Abs. 5 EStG nutzen. Die dafür relevanten Betriebsvermögens- und Gewinngrenzen werden auf 335.000 EUR bzw. 200.000 EUR erhöht.