Was Sie über die Umsatzsteuer-Voranmeldung wissen müssen

Sind Sie umsatzsteuerpflichtig? Müssen Sie auch zu bestimmten Terminen eine Umsatzsteuer-Voranmeldung abgeben? Hier erläutern wir die wichtigsten Begriffe rund um die Umsatzsteuer und Sie erhalten Tipps, worauf Sie unbedingt achten sollten.

Matthias, der sich als Boutique-Besitzer selbständig gemacht hat, erhält vom Finanzamt eine Aufforderung zur Abgabe seiner Umsatzsteuer-Voranmeldung. Ein Anruf bei Peter, der sich in Finanzamts-Angelegenheiten gut auskennt, bringt Klarheit.

Unterschied zwischen Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer und Vorsteuer

"Die Umsatzsteuer ist eine Jahressteuer. Die gesetzlichen Grundlagen findest Du im Umsatzsteuergesetz. Dort heißt es: Der Umsatzsteuer unterliegen die Lieferungen und sonstigen Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt. Die Bemessungsgrundlage ist dabei das Entgelt." Matthias versteht das soweit: "Was heißt das jetzt genau für mich bzw. für meine Firma?" Peter erklärt den Sachverhalt an einem Beispiel:

"Du verkaufst gewerbsmäßig ein schickes Kleid an eine Kundin für 100 Euro – dann musst Du darauf die fällige Umsatzsteuer in Höhe von 19%, also hier 19 Euro, mit berechnen und kassieren. Die 19 Euro sind dann die fällige Zahllast, die Du später an das Finanzamt abführen musst." "Moment mal – die 19% kenne ich als Mehrwertsteuer" wirft Peter ein. "Das ist richtig. Der Begriff Mehrwertsteuer bezeichnet genau diese Steuer im allgemeinen Sprachgebrauch. So sprechen Politiker z. B. von einer Mehrwertsteuererhöhung und nicht von einer Umsatzsteuererhöhung.

So, einen Begriff haben wir noch zu klären, und zwar die Vorsteuer. Als Vorsteuer wird im Umsatzsteuergesetz DIE Umsatzsteuer bezeichnet, die bei einem Unternehmer anfällt, wenn er selber Ware oder Dienstleistungen einkauft. Bleiben wir bei dem Beispiel mit dem schicken Kleid: Du kaufst die Ware beim Großhändler oder auf der Messe ein – dort ist im Verkaufspreis die Umsatzsteuer des Verkäufers enthalten. Diese Vorsteuer darfst Du Dir vom Finanzamt wieder holen", beendet Peter seine Erklärung.

Zum besseren Verständnis haben wir folgendes Zahlenbeispiel für Sie:

                                                           Umsatzsteuer-Voranmeldung

Verkäufe     netto 2.000 €     19%    380 € Umsatzsteuer   –   2.380,00 €       Verkaufspreis (Kunde)

Einkäufe     netto 1.500 €     19 %    285 € Vorsteuer    

Differenz Umsatzsteuer/Vorsteuer:        95,00 €   Zahllast

Abgabetermine der Umsatzsteuer-Voranmeldung

Ihre Umsatzsteuer müssen Sie als Unternehmer regelmäßig melden und abführen. Ob Sie diese Meldungen monatlich, vierteljährlich (Quartal) oder jährlich abgeben müssen, teilt Ihnen das zuständige Finanzamt mit.

Wichtig ist: Halten Sie diese Termine unbedingt ein! Sonst sind schnell Säumniszuschläge fällig und die Zahllast wird vom Finanzamt geschätzt und kann eventuell höher ausfallen als Ihre tatsächliche Zahllast.

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg beim Umsetzen unserer Tipps!