Es hört sich so an als wäre die Umsatzsteuer sozial gerecht, doch mitnichten. Sie mindert zwar das Einkommen eines jeden Steuerpflichtigen um den gleichen Prozentsatz, aber die Auswirkungen sind unterschiedlich.
Arbeitnehmer mit einem Einkommen von 10.000 € und einer Umsatzsteuerlast von 1800 € Umsatzsteuer haben deutlich mehr freies Kapital, als Arbeitnehmer mit einem Einkommen von 1000 € und einer Umsatzsteuerzahlung von 180 €.
Aus diesem Grunde ist es prinzipiell sozial ungerecht, den Prozentsatz der Umsatzsteuer zu erhöhen, wenn der Staat mal wieder Geld benötigt. Insbesondere trifft eine Umsatzsteuererhöhung Personen mit gleichbleibenden Einkommen wie beispielsweise Studenten, Rentner, Arbeitslose und Empfänger von Sozialleistungen.
Die Umsatzsteuer ist in allen europäischen Ländern zu finden
Das Prinzip der Zahlung von Umsatzsteuer, also das Abschöpfen von Kaufkraft durch den Staat, wird in allen europäischen Ländern praktiziert. Der Satz der Umsatzsteuer ist jedoch in Europa unterschiedlich und reicht von 15-25 %. Eine Vereinheitlichung der Umsatzsteuersätze wird perspektivisch angestrebt.
Die Erhebung der Umsatzsteuer, deren Kontrolle und die Bearbeitung erfordern einen immensen Aufwand. Zwar muss jedes Unternehmen, das umsatzsteuerpflichtig ist, und das sind fast alle, seine Umsatzsteuern und Vorsteuern selbst berechnen und eigenverantwortlich an den Staat abführen, doch wird genau durch diese Konstruktion dem Betrug Tor und Tür geöffnet. Umsatzsteuerbetrug zählt zu den häufigsten Wirtschaftsdelikten.
Die Umsatzsteuer ist eine Jahressteuer
Die Umsatzsteuer ist eine Jahressteuer. Das bedeutet, dass deren genauer Betrag nach Ablauf des jeweiligen Geschäftsjahres berechnet und diese Berechnung in Form der Umsatzsteuererklärung dem Finanzamt vorgelegt werden muss. Da der Staat selbstredend immer auf seine finanziellen Vorteil bedacht ist, ist die Zahlung der Umsatzsteuer jedoch nicht erst am Jahresende vorzunehmen.
Je nach Art und Größe des Unternehmens ist eine sogenannte Umsatzsteuervoranmeldung entweder monatlich oder vierteljährlich durchzuführen. Der Unternehmer füllt die entsprechenden Formulare für die Umsatzsteuervoranmeldung aus und zahlt die darin errechnete Summe an das Finanzamt. Dabei handelt es sich quasi um eine Anzahlung auf Umsatzsteuer, die am Ende eines Geschäftsjahres mit der Jahresumsatzsteuer verrechnet wird. Durch diese Handhabung wird erreicht, dass
Der Staat ein geringeres Zahlungsausfallsrisiko hat:
- Der Staat einen Zinsvorteil hat
- Der Unternehmer die Umsatzsteuerlast gleichmäßig auf das Jahr verteilen kann
- Zahlungsprobleme des Unternehmens am Jahresende vermieden werden können
Unternehmen müssen ihre Umsatzsteuer selbst berechnen
Die Hauptarbeit bei der Ermittlung und Berechnung der zu zahlenden Umsatz- und Vorsteuer ist von den betroffenen Unternehmen zu leisten. Diese benötigen daher entsprechende Fachkenntnisse ihrer Mitarbeiter bzw. müssen externes Know-how dazu kaufen. Der Staat prüft die Korrektheit der Umsatzsteuererklärungen und ahndet gegebenenfalls falsche Erklärungen.
Dazu betreibt der Staat einen riesigen finanziellen und personellen Aufwand. Jedem Unternehmen ist eine eigene Steuernummer zugeordnet. Eine gewisse Vereinfachung bei Umsatzsteuervorauszahlungen und Umsatzsteuererklärung gewährt das Finanzamt bei jenen Unternehmen, deren jährliche Umsatzsteuer unter 1000 € liegt. Diese dürfen ab dem 3. Jahr ihres Bestehens auf die Umsatzsteuervoranmeldung verzichten.