Mit elektronischen Rechnungen sollte der Rechnungsversand eigentlich einfacher werden. Doch ganz so einfach, wie es sich der Gesetzgeber vielleicht vorgestellt hat, ist es nicht. Fehler beim Einführen von eRechnungen können teuer werden. Nutzen Sie daher einen Leitfaden, der kostenlos zur Verfügung steht.
Fehler beim Einführen von elektronischen Rechnungen können den Vorsteuerabzug kosten
Elektronische Rechnungen können ab dem 1. Juli 2011 ohne großen technischen Aufwand – beispielsweise per Mail-Anhang, Serverfax oder auch als Web-Download – versendet werden. Doch hierbei gilt es Fehler zu vermeiden.
Im kostenlosen Leitfaden zur Einführung von elektronischen Rechnungen erfahren Sie beispielsweise, dass Sie diese nur an solche Empfänger weiterleiten dürfen, die der elektronischen Übermittlung zugestimmt haben. Hier lassen sich Fehler noch korrigieren, da eine nicht akzeptierte Rechnung immer noch als Papier-Rechnung verschickt werden kann.
Bei elektronischen Rechnungen kann es – so auch der Leitfaden – aber dann zu schwerwiegenden Fehlern kommen, wenn die Echtheit der Herkunft, die Unversehrtheit des Inhalts und die Lesbarkeit der Rechnung nicht gewährleistet sind. Der Absender muss identifizierbar sein, der Inhalt der Rechnung darf auf dem Weg vom Absender zum Empfänger nicht verändert werden können und die elektronische Rechnung muss nach dem Leitfaden auch maschinell ausgewertet werden können.
Wenn diese Bedingungen bei elektronischen Rechnungen nicht erfüllt sind, kann ein Fehler schnell den Vorsteuerabzug kosten.
Fehler bei der Archivierung
Auch bei der Archivierung von elektronischen Rechnungen sollten Sie nach den Empfehlungen des Leitfadens Fehler vermeiden. Elektronische Rechnungen sind nämlich zwingend elektronisch aufzubewahren.
Meine Empfehlung und die des Leitfadens: Elektronische Rechnungen lassen sehr gut auf beschreibbare CDs und DVDs archivieren.
Elektronische Rechnungen: Fehler bei der Rechnungsprüfung
Bei elektronischen Rechnungen sollten Sie nach den Empfehlungen des Leitfadens die Rechnungsprüfung so durchführen und dokumentieren, dass sie den Vorgaben der Finanzverwaltung entspricht. Wie dies möglich ist, erfahren Sie in dem kostenlosen Leitfaden zur Einführung von elektronischen Rechnungen.