Seit Winter 2006/2007 ersetzt das Saison-Kurzarbeitergeld das Winterausfallgeld

Sind Sie in der Baubranche tätig, haben Sie in den Wintermonaten häufig das Problem, dass Sie Ihre Mitarbeiter wetterbedingt nicht beschäftigen können. Drohende Einkommensverluste der betroffenen Mitarbeiter wurden bislang durch das so genannte Winterausfallgeld aufgefangen. Das Saison-Kurzarbeitergeld ersetzt jetzt das Winterausfallgeld.

Winterausfallgeld: Arbeitszeitguthaben auflösen

Hatte Ihr Mitarbeiter ein Arbeitszeitguthaben, musste er dieses für die 1. bis 30. Ausfallstunde einsetzen. Das hieß aber auch, dass er während dieser Zeit seinen vollen einkommenssteuer- und sozialversicherungspflichtigen Lohn weiter bezog.

Für die 31. bis 100. Ausfallstunde leistete die Agentur für Arbeit dann Winterausfallgeld in Höhe des Arbeitslosengeldes. Die Mittel für das Winterausfallgeld mussten allerdings Sie als Arbeitgeber aufbringen – mittels der so genannten Winterbau-Umlage. Alle Arbeitgeber zahlten also in einen Topf, aus dem dann das Winterausfallgeld finanziert wurde.

Ab der 101. Ausfallstunde zahlte dann die Agentur für Arbeit das Winterausfallgeld aus Mitteln der Arbeitslosenversicherung. Allerdings müssen Sie Beiträge zur Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung aus 80 % des ausgefallenen Lohns entrichten.
Um alle diese Kosten zu sparen, wurde vielen Arbeitnehmern in den Wintermonaten einfach gekündigt, was dann zu einem spürbaren Anstieg der Arbeitslosenzahlen in dieser Zeit führte.

Neue Regelung zum Winterausfallgeld

Im Winter 2006/2007 wurde das Winterausfallgeld vom so genannten Saison-Kurzarbeitergeld abgelöst. Dieses wird aus Beitragsmitteln zur Arbeitsförderung und aus Umlagemitteln finanziert. Zu diesem Zweck wurde bereits seit dem 01. Mai 2006 eine Winterbeschäftigungsumlage in Höhe von 2 % erhoben. Diese Umlage tragen Sie aber nicht allein, sondern zusammen mit Ihren Arbeitnehmern.

Arbeitnehmer ohne Kind erhalten während der Nichtbeschäftigung 60 % ihres Nettoeinkommens (mit Kind 67 %). Arbeitnehmer, die in der Zeit vom 15. Dezember bis Ende Februar arbeiten (aber eben nicht voll), erhalten neben dem Saison-Kurzarbeitergeld noch ein Mehraufwands-Wintergeld: Pro geleistete Arbeitsstunde bekommen sie zusätzlich 1 Euro.

Und Arbeitnehmer, die ihr Arbeitszeitguthaben auflösen und damit den Bezug von Saison-Kurzarbeitergeld vermeiden, erhalten ein so genanntes Zuschuss-Wintergeld in Höhe von 2,50 Euro je ausgefallener Arbeitsstunde.

Sie als Bau-Arbeitgeber müssen die Sozialversicherungsbeiträge nur vorstrecken, diese werden Ihnen erstattet.

Fazit zum Winterausfallgeld

Insgesamt ist die neue Förderung für die Baubetriebe nahezu kostenneutral. Das könnte dazu führen, dass die Betriebe für die Winterperiode eher auf Entlassungen verzichten.