Mehr als 10 Prozent aller Arbeitnehmer in Deutschland sind Luftschadstoffen verschiedenster Formen ausgesetzt. Rund 21 Prozent aller Berufskrankheiten fallen auf Erkrankungen durch Luftschadstoffe.
Schlechte und belastete Atemluft kann zu Schädigungen Ihres Körpers führen. Zum Beispiel durch Mangel an Sauerstoff können Ihre Körperzellen nicht mehr genug Sauerstoff bekommen und wichtige Lebensfunktionen werden dadurch blockiert.
Gefahren durch Luftschadstoffe:
- Lungenerkrankungen
- Akute oder chronische Vergiftungen
- Strahlenschäden
- Krankheiten durch Viren oder Bakterien
- Allergien
- Krebserkrankungen
Grundsätzlich hängt das Ausmaß der Schädigung von der Einwirkdauer
der schädlichen Stoffe, die Wirkungsweise im menschlichen Körper und der
bei der auszuführenden Arbeit erforderlichen Atemluftbedarf ab.
Welche Schadstoffe gibt es in der Atemluft?
Partikelförmige Schadstoffe: Dazu zählen Nebel, Rauch, Fasern und Staub. Diese können tief in die Nase, Hals und in die oberen und unteren Atemwege gelangen. Je nach Teilchengröße, wie zum Beispiel Nanopartikel, können diese bis tief in die Lunge und sogar in die Blutbahn eindringen.
Gasförmige Schadstoffe
Gase und Dämpfe gelangen hingegen über die
Lunge unmittelbar in die Blutbahn und können zu schwersten
Organschädigungen bis hin zum Tod führen. Sie schädigen sowohl akut als
auch chronisch.
Stellen Sie sich zunächst folgende Fragen:
- Welche Schadstoffe sind vorhanden?
- Wie hoch ist die Konzentration der Schadstoffe in der Luft?
- Wie hoch ist der Arbeitsplatzgrenzwert MAK oder der TRK-Wert?
- Sind die Schadstoffe gasförmig, partikelförmig oder als Gemisch?
- Gibt es Warneigenschaften wie Geruch oder Geschmack?
- Sind weitere Schutzeinrichtungen erforderlich?
Wichtige Tipps für Ihre Atemschutzmaske:
Bartträgern ist aus Sicherheitsgründen zu empfehlen, dass sie keine Atemschutzmasken tragen. Hier sollte zum Beispiel ein motorbetriebenes Atemschutzgerät oder eine Absauganlage vorgesehen werden.
Setzen Sie in Bunkern, Silos oder Behältern keine Atemschutzmaske ein, da hier Lebensgefahr besteht. Hier sollten Sie eine technische Belüftung oder Absaugvorrichtung einsetzen.
Setzen Sie partikelfilternde Halbmasken nur einen Tag oder nur eine Schicht lang ein.
Achten Sie bei der Auswahl auf den Atemwiderstand der Atemschutzmaske. Dieser sollte so gering wie möglich sein, um die Atmung zu erleichtern.
Ersetzen Sie geöffnete Gas- und Kombinationsfilter spätestens 6 Monate nach Öffnen der Verpackung.
Beachten Sie, dass Partikelfilter keine Schutzwirkung gegen Gase und Dämpfe aufweisen! Das führt zu einer massiven Gefährdung des Trägers. Verwenden Sie daher die dafür vorgesehenen Gas- oder Kombinationsfilter.
Wechseln Sie Ihre Gas- oder Kombinationsfilter unverzüglich, wenn Geruch, Geschmack oder andere Reizerscheinungen auftreten!
Sobald der Atemwiderstand Ihrer Atemschutzmaske unangenehm steigt, wechseln Sie diese sofort aus!