Die Wirkung von Schadstoffen und Gefahrstoffen ist sehr vielfältig. Es gibt explosionsgefährliche, brandgefährliche, gesundheitsgefährdende und biologische Arbeitsstoffe. Sie als Arbeitgeber müssen sich im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung vergewissern, ob es sich um gefährliche Arbeitsstoffe handelt. Davon ausgehend, stufen Sie diese nach ihren Eigenschaften ein.
Nutzen Sie ungefährliche Stoffe im Betrieb
Grundsätzlich dürfen Sie gefährliche Arbeitsstoffe nicht verwenden,
wenn Sie ein gleichwertiges Ergebnis mit ungefährlichen oder weniger
gefährlichen Stoffen erzielen können. Zum Beispiel könnten Sie einen
staubförmigen Stoff gegen ein Granulat ersetzen. Oder ein leicht
entzündliches gegen ein schwer entzündliches Mittel.
Wenn Sie einen gefährlichen Arbeitsstoff nicht gegen einen
ungefährlichen Arbeitsstoff ersetzen können, so müssen Sie die folgende
Rangordnung der Maßnahmen einhalten.
So organisieren Sie die Reduzierung Ihrer Schadstoffe:
- Reduzieren Sie die Menge der eingesetzten Gefahrstoffe.
- Reduzieren Sie die Anzahl der damit arbeitenden Personen.
- Reduzieren Sie die Arbeitszeit im Umgang mit Gefahrstoffen.
- Verwenden Sie geschlossene technische Arbeitsverfahren.
- Saugen Sie die Gefahrstoffe direkt an der Entstehungsstelle ab.
- Treffen Sie raumlufttechnische Maßnahmen.
- Rüsten Sie Ihre Mitarbeiter mit einer entsprechenden persönlichen Schutzausrüstung aus. Beispiele dafür sind Atemschutzmasken, belüftete Helme, Handschutz, etc.