Achtung! Betreuer entscheiden jetzt über Fixierung

Bei Bewohnern, die eine Betreuung haben, dürfen nach neuester Rechtssprechung nicht mehr Sie oder Ihre Mitarbeiter entscheiden, ob eine Fixierung angebracht ist oder nicht. Das Recht, über eine Fixierung zu entscheiden hat jetzt der Betreuer des betreffenden Bewohners, wie das Landgericht Zweibrück in seinem Urteil entschieden hat.
Fixierung gegen Willen der Bewohnerin
In dem konkreten Fall wurde eine an Demenz erkrankte Bewohnerin vom Pflegepersonal gegen den ausdrücklichen Wunsch der Betreuerin mit einem Bauchgurt und mit Bettgittern fixiert. Die Betreuerin hatte gegen dieses Vorgehen rechtliche Schritte eingeleitet.
Die Richter des Verfahrens waren der Ansicht, dass die Fixierung der Menschenwürde des Grundgesetzes (GG) Artikel 1 widerspricht und das Freiheitsrecht (Artikel 2 GG) der Bewohnerin beschneidet, und gaben der Betreuerin Recht. Für die Wahrung dieser Rechte sei auf Grund der geistigen Verfassung der Bewohnerin die gerichtlich bestellte Betreuerin und nicht die Pflegekräfte zuständig.

Auswirkungen auf Ihre pflegerische Versorgung
Für Sie und Ihre Einrichtung bedeutet das Urteil, dass Sie mit den Betreuern absprechen müssen, ob, wie und wann ein Bewohner fixiert werden darf. Daher sollten Sie bei Ihrer Arbeit folgende Maßnahmen durchführen:

  • Erfassen Sie sofort alle Bewohner die einen Betreuer haben und fixiert werden.
  • Vereinbaren Sie einen Gesprächstermin mit dem zuständigen Betreuer.
  • Besprechen Sie mit dem Betreuer, ob, wann und wie lange und womit eine Fixierung durchgeführt werden darf.
  • Nehmen Sie die entsprechende Maßnahme in die Dokumentation auf und informieren Sie Ihre Mitarbeiter über die getroffenen Vereinbarungen.