Was macht eigentlich ein Berufsbetreuer?

Nach § 1896 BGB kann für einen pflegebedürftigen Menschen, welcher durch eine psychische Krankheit nicht mehr seinen freien Willen äußern kann, eine Betreuung eingerichtet werden. Zu diesen Krankheiten können zum einen Schizophrenie, die bipolare Störung, aber auch die Demenz und auch eine Suchterkrankung zählen. Wird eine Betreuung eingerichtet, so kann ein Berufsbetreuer eingesetzt werden.

Was unterscheidet nun den Berufsbetreuer von einem
ehrenamtlichen Betreuer? Ehrenamtliche Betreuer können nahe Angehörige oder
auch Freunde und Bekannte des Betroffenen sein. Liegt eine Vorsorgevollmacht
vor und reicht diese aus, so wird erst gar nicht eine Betreuung eingerichtet.
Das Gesetz schreibt vor, dass im Falle einer Betreuung zunächst vorrangig ein
ehrenamtlicher Betreuer aus dem Familien- und Freundeskreis des Betroffenen
bestellt werden soll. Erst wenn es dort keine befähigten Personen gibt, dann
wird ein sogenannter Berufsbetreuer eingesetzt.

Wie schon der Name sagt, übt dieser Betreuer seine Tätigkeit
beruflich aus. Das Berufsbild des Berufsbetreuers sieht keine spezielle
Ausbildung vor. Berufsbetreuer sind häufig Rechtsanwälte, Sozialarbeiter,
Sozialpädagogen, Altenpfleger, Erzieher oder Krankenschwestern. Berufsbetreuer
müssen sich aber mit dem Betreuungsrecht, dem Sozialrecht und anderen
rechtlichen Gebieten gut auskennen. Darüber hinaus sollten sie noch über Wissen
auf dem Gebiet der Psychologie und Krankheitslehre Bescheid wissen.

Vorgaben und Vergütung eines Berufsbetreuers

Berufsbetreuer können auch in Form eines Betreuungsvereins bestellt werden. Ein Betreuungsverein übernimmt auch beruflich eine gesetzliche Betreuung und wird hierfür bezahlt. Der Berufsbetreuer muss sich verpflichten, mindestens 11 Betreuungen zu übernehmen. Dann erhält er gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ab dem ersten Betreuungsfall eine Vergütung.

Soweit beim Betreuten Vermögen vorliegt, wird der Betreuer aus dem Vermögen des Betreuten bezahlt. Wenn kein oder nicht genügend Vermögen vorhanden ist, wird der Betreuer von der Justizkasse bezahlt. Die Vergütung des Berufsbetreuers ist geregelt im Gesetz über die Vergütung von Vormündern und Betreuern (VBVG).

Abhängig von der Ausbildung des Berufsbetreuers erhält der Berufsbetreuer einen Stundensatz in Höhe von 27€, 33,50 € und 44€ jeweils brutto. Hat der Berufsbetreuer studiert bekommt er einen Satz von 44€ pro Stunde. Allerdings ist der Stundensatz pro Fall pauschalisiert. Im ersten Jahr wird ein höheres Stundenkontingent gewährt als in den nächsten Jahren. Im ersten Jahr können dieses 82,5 Stunden sein und im nächsten Jahr 54 Stunden. Im konkreten Fall kommt es immer darauf an, wie sich der Fall darstellt.

Berufsbetreuer oder ehrenamtlicher Betreuer?

Berufsbetreuer haben die gleichen Rechte und Pflichten wie ein ehrenamtlicher Betreuer. Pflegende Angehörige sollten darauf achten, dass wenn ein Betreuer bestellt wird, dieser möglichst aus dem Bereich der Familie kommt. Im Falle eines Berufsbetreuers kann es im Einzelfall doch schon mal zu unterschiedlichen Auffassungen mit der Familie des Betreuten kommen. Unter bestimmten Bedingungen kann es aber auch gerade sinnvoll sein, einen Familienfremden mit dieser Aufgabe zu betreuen. Entscheidend sollte doch immer das Wohl des Betreuten sein und diese Wohl im Mittelpunkt aller Aktivitäten stehen.