Fixierungen vermeiden ist Leitungsaufgabe

Freiheitseinschränkende Maßnahmen sind vom Betreuer des Bewohners genehmigen zu lassen. Im Zuge des Werdenfelser Wegs zeigt sich, dass eine gute Fortbildung der Mitarbeiter vielfach neue Möglichkeiten der Gefahrenabwehr eröffnen und so eine Fixierung vermieden werden kann. Darüber hinaus erweisen sich Pflegende in Fallbesprechúngen zunehmend als Experten der Beziehungsgestaltung.

Fixierung vom Gericht genehmigen lassen

Mit dem Hinweis auf die Notwendigkeit freiheitsentziehender Maßnahmen treten die Leitungskräfte von Pflegeeinrichtungen immer wieder an die Betreuer heran und lassen sich ihre "Pflegemaßnahme" absegnen. Die Einrichtung argumentiert in der Regel mit den Sorgfaltspflichten des Pflegepersonals.

Dem stehen aber die Freiheitsrechte der Person entgegen. Zwar kann der Betreuer die Maßnahme ablehnen, aber in den meisten Fällen und im Zweifel wird er beim Vormundschaftsgericht entsprechend § 1906 Abs.4 BGB einen Antrag auf Genehmigung stellen.

Fehlende Einwilligungsfähigkeit

Wenn es keinen Betreuer für den Bewohner der Einrichtung gibt, dann wird geprüft, ob eine Vollmacht zum Thema freiheitsentziehender Maßnahmen vorliegt. Ist das nicht der Fall und der Bewohner ist zum Beispiel aufgrund einer Demenzerkrankung nicht "einwilligungsfähig", wird zudem das Verfahren für die Einrichtung einer Betreuung in Gang gesetzt.

Werdenfelser Weg

Nun gehen die Gerichte nach und nach dazu über, in vielen Fällen einen Verfahrenspfleger zu bestellen, um die Notwendigkeit einer Fixierung überprüfen zu lassen. Die Erfahrungen mit dem Werdenfelser Weg hat gezeigt, dass sehr viel seltener als gedacht, freiheitseinschränkende Maßnahmen erforderlich sind, da die Alternativen nicht systematisch und hinreichend geprüft wurden.

Kommt der Verfahrenspfleger zu dem Ergebnis, dass eine entsprechende Maßnahme notwendig ist, wird diese vom Richter genehmigt. Aber auch wenn festgestellt wird, dass die vorgeschlagene Maßnahme nicht notwendig oder unangemessen ist, kann sich die Einrichtung im Schadensfall auf diesen Beschluss berufen.

Fortbildung der Mitarbeiter

Allerdings können die Pflegedienstleitungen schon im Vorfeld dafür sorgen, dass vermeidbare Fixierungen unterbleiben und dies z. B. in einer Dienstanweisung verfügen. Weit wichtiger ist aber die Veränderung der Sichtweise und die Schulung der Mitarbeiter.

Vor allem ist eine personzentrierte Haltung, die das Erleben des betroffenen Bewohners im Blick behält, eine Grundvoraussetzung. Wertschätzende Kommunikationsformen (Validation) können über regelmäßige Fortbildungen und Bewohnerbesprechungen verankert werden, um z. B. einen Anlass für freiheitseinschränkende Maßnahmen wie bei der Hinlauftendenz auszuschließen.

Bei vier von fünf demenzkranken Bewohnern werden in Deutschland fixierende Maßnahmen durchgeführt. Hier sind Alternativen und neue Wege des kommunikativen Umgangs gefragt. Auch Deeskalationstechniken könnten zum steten Fortbildungsprogramm gehören.

Fixierung ist keine Sturzprophylaxe!

Klar ist und das sollte ebenfalls Bestandteil fachlichen Wissens aufgrund von hausinternen Fortbildungsinhalten sein, dass eine "Fixierung" nur und ausschließlich bei akuter Selbst- oder Fremdgefährdung (§32 und 34 StGB) vorübergehend erlaubt ist. Bei Gewaltverhalten gegen andere Personen, Suizidalität oder extremer Sturzneigung kann eine Freiheitseinschränkung erwogen werden.

Eine bloße Sturzgefahr darf auf keinen Fall dazu führen, dass eine Fixierung als Sturzprophylaxe angesehen wird. Die Forschung der letzten Jahre hat eindeutig nachgewiesen, dass Fixierungen Stürze nicht vermeiden – im Gegenteil, die Gefahr des Stürzens steigt sogar deutlich an! Darüber hinaus gehen mit Fixierungen erhebliche, zusätzliche Risiken einher.

Fallbesprechung – Experten der Beziehungsgestaltung

In Zweifels- oder Bedarfsfällen sollte sofort und unbedingt eine Fallschilderung von Seiten der Pflegedienstleitung erfragt werden. Als besonders geeignet erscheint das Mittel der strukturierten Fallbesprechung, zu der auch Angehörige oder Betreuer und gegebenenfalls der Heimarzt hinzugezogen werden könnten. In diesem Setting könnten insbesondere die Pflegekräfte ihre Professionalität im Sinne eines Expertentums für erfolgreiche Beziehungsgestaltung unter Beweis stellen.

Nehmen Sie das Thema "Freiheitsentziehende Maßnahmen" in ihren regelmäßigen innerbetrieblichen Fortbildungskatalog auf, um Fixierung zu vermeiden! Schaffen Sie die Rahmenbedingungen für Fallbesprechungen!