Wenn Geschäftspartner beim Leasing eine Bürgschaft von Ihnen verlangen, können Sie darauf verweisen, dass die Ihnen vertraglich zur Verfügung gestellten Sachen ja nach wie vor im Eigentum des Leasinggebers verbleiben. Sein Risiko ist also sehr begrenzt.
Gleiches gilt übrigens bei einem Verkauf Ihrer Kundenforderungen an eine Factoringgesellschaft.
Abgesehen davon, dass die Factoringgesellschaft vor Vertragsabschluss bereits die Bonität Ihrer Schuldner überprüft hat, erhält sie auch noch die ausstehenden Rechnungsbeträge als Sicherheit. Das muss reichen.
Lieferanten verlangen Bürgschaft
Klären Sie zunächst einmal ab, ob und inwieweit Ihr Lieferant seine Forderungen gegen Ihr Unternehmen kreditversichert hat oder kreditversichern könnte.
Sollte eine wesentliche Risikoentlastung durch eine Kreditversicherung möglich sein, sollten Sie das in Ihre Einkaufsverhandlungen einfließen lassen und das Verlangen nach einer Bürgschaft ablehnen.
Vermieter/Verpächter verlangen Bürgschaft
Weisen Sie darauf hin, dass der Vermieter ein gesetzliches Pfandrecht an den Sachen hat, die Sie mit Ihrer GmbH in die Gewerberäume einbringen. Damit verfügt er bereits über ausreichende Sicherheiten.
Machen Sie sich außerdem die gegenwärtige Marktsituation für Gewerbeimmobilien zu Nutze. Mancher Vermieter ist schon froh, wenn er seine Leerstände reduzieren kann.