Beim Factoring kauft eine Factoringgesellschaft die Forderungen eines Unternehmens aus dem Verkauf von Waren oder Dienstleistungen auf. Der Factor zahlt dafür einen Vorschuss auf den Rechnungsbetrag. Je nach konkreter Ausgestaltung kann das Factoring dabei verschiedene Funktionen übernehmen.
Die Dienstleistung ist beim Factoring natürlich nicht kostenlos. Abhängig von den gewählten Factoring-Funktionen behält der Factor zunächst 10 bis 20 Prozent des Rechnungsbetrags als Sicherheit für eventuelle Abzüge durch Skonto oder Mängelrügen ein. Wenn die Rechnung bezahlt wurde, bekommt das Unternehmen diesen Teil – nach Abzug der Kosten für den Factor – ausgezahlt. Insbesondere berechnet der Factor für die Vorfinanzierung der Forderungen vom Tag der Auszahlung bis zum Eingang der Zahlung des Kunden Sollzinsen.
Je nach gewünschter Factoring-Funktion können Factoringgebühren anfallen, die zwischen 0,5 und 2,5% des Bruttoumsatzes liegt. Einige Institute berechnen darüber hinaus noch eine Mindestgebühr für jede eingereichte Rechnung.
Factoring-Funktion 1: Finanzierung
Zweifelsfrei ist diese Factoring-Funktion die wichtigste. Durch den Verkauf der Forderungen fließen dem Unternehmen Zahlungsmittel (gekürzt um die Einbehaltsquote) bereits vor Fälligkeit zu. Aus Sicht des Unternehmens ist das Factoring somit als ein spezielles – aber auch interessantes – Instrument der Innenfinanzierung anzusehen.
Factoring-Funktion 2: Versicherung und Delkredere
Unternehmen profitieren beim Factoring nicht nur durch den vorzeitigen Zufluss liquider Mittel. Sofern gewünscht, kann der Factor auch das Ausfallrisiko übernehmen. Diese Factoring-Funktion ist allerdings "verhandelbar" und keinesfalls preiswert. Übernimmt die Factoringgesellschaft das Ausfallrisiko, so ist das übertragende Unternehmen vor Vermögensverlusten geschützt und erhält eine verlässlichere Basis für seine Liquiditätsplanung.
Factoring-Funktion 3: Dienstleistung
Über den reinen Forderungsankauf hinaus kann die Factoringgesellschaft als zusätzliche Factoring-Funktion auch die Forderungsverwaltung übernehmen, d. h. die Debitorenbuchhaltung sowie das Mahn- und Inkassowesen.
Ist dies gewünscht, entlastet der Factor das Unternehmen von einem großen Aufgabenbereich des betrieblichen Rechnungswesens. Darüber hinaus können die Factoringunternehmen auch die Fakturierung übernehmen, also die Rechnungen für die Kunden des übertragenden Unternehmens zu erstellen. Zudem versorgen sie ihre Vertragspartner mit unterschiedlichen Auswertungen über deren Abnehmer sowie interessierende Absatzmärkte.
Factoring eignet sich auch für kleine und mittlere Unternehmen
Es gibt heute zahlreiche Factoring-Angebote für kleine und mittlere Betriebe. Allerdings muss ein Factoring-Institut Ihr Unternehmen auch als "factoringfähig" ansehen. Das ist keinesfalls selbstverständlich. Kriterien, die betrachtet werden, wechseln von Factoring-Institut zu Factoring-Institut. Fast immer lohnt es sich aber, ein Angebot einzuholen.
Beachten Sie: Wenn Sie zur Besicherung Ihres Kontokorrentkredits Ihre Kundenforderungen an die Bank abgetreten haben, müssen Sie mit ihr erst über die Freigabe für das Factoring-Institut verhandeln! Sehr häufig wird die Bank von Ihnen eine Reduzierung des Kontokorrentkredits verlangen, bevor sie Ihnen ihr Einverständnis zum Factoring erteilt. Bevor Sie sich entscheiden, prüfen Sie, ob Sie damit dann noch zurechtkommen.