Gesetzesreform: Das bringt das neue GmbH-Gesetz ab 2008

Die GmbH als in Deutschland vor allem im Mittelstand vorherrschende Rechtsform soll in Zukunft leichter und schneller zu gründen sein. Das ist das Ziel von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries, die den Entwurf des neuen GmbH-Gesetzes an die Bundesressorts zur Stellungnahme weitergeleitet hat. Der sperrige Name „Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekäpfung von Missbräuchen“ (MoMiG) wird Ihnen in Zukunft öfter zu Ohren kommen. Was sind aber die wichtigsten Eckpunkte des neuen GmbH-Gesetzes?

Weitergabekontrolle: So entstehen keine Sicherheitslücken

Zu den wichtigsten Datenschutzkontrollen im betrieblichen Alltag gehört die Weitergabekontrolle. Sinn der Weitergabekontrolle ist es, zu verhindern, dass personenbezogene Daten bei der elektronischen Übertragung oder während ihres Transports oder ihrer Speicherung auf Datenträger unbefugt gelesen, kopiert, verändert oder gelöscht werden können.

Der Blankokredit: Sicherheiten werden mit berücksichtigt

Ein Blankokredit ist für Ihren Groß- und Außenhandel gleich dreifach interessant: Sie erweitern Ihren Finanzierungsspielraum um den Blankokreditbetrag. Sie haben weder Kosten noch Verwaltungsaufwand für die Stellung von Sicherheiten. Und wenn es tatsächlich einmal zu einem finanziellen Engpass kommen sollte, können Sie auf jene Sicherheiten zurückgreifen, die Sie für den Blankokredit nicht einsetzen mussten.

Externe Dienstleister engagieren: So gehen Sie kein Risiko ein

Die Datenverarbeitungsprogramme werden immer komplexer und damit immer anfälliger für Störungen. Gleichzeitig steigt quer durch alle Unternehmensbereiche die Abhängigkeit von diesen Programmen. Selbst kleinste Störungen können dazu führen, dass ein EDV-Programm ganz oder teilweise ausfällt. Deshalb entschließen sich immer mehr Unternehmen dazu, ihre EDV-Systeme nicht mehr selbst zu warten, sondern externe Dienstleister damit zu beauftragen.

Seit 1.2.2006 können Sie sich als Selbstständiger in der Arbeitlosenversicherung versichern

Schon lange bieten die Renten- und die gesetzlichen Krankenversicherungen Selbstständigen die Möglichkeit, dort versichert zu bleiben. Seit 1.2.2006 können sich Selbstständige zusätzlich in der Arbeitslosenversicherung weiterversichern. Damit erwirbt der Versicherte Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn er seine selbstständige Tätigkeit aufgibt.