Gesetzesreform: Das bringt das neue GmbH-Gesetz ab 2008

Die GmbH als in Deutschland vor allem im Mittelstand vorherrschende Rechtsform soll in Zukunft leichter und schneller zu gründen sein. Das ist das Ziel von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries, die den Entwurf des neuen GmbH-Gesetzes an die Bundesressorts zur Stellungnahme weitergeleitet hat. Der sperrige Name "Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekäpfung von Missbräuchen" (MoMiG) wird Ihnen in Zukunft öfter zu Ohren kommen. Was sind aber die wichtigsten Eckpunkte des neuen GmbH-Gesetzes?

Das GmbH-Gesetz soll den Wirtschaftsstandort Deutschland stärken – und ist jetzt , nach jahrelangem Gezerre, auf den Weg gebracht worden. In Kraft treten wird es nach Angaben des Bundesjustizministeriums (BMJ) wohl erst frühestens Ende 2007.

Die wichtigsten Eckpunkte des GmbH-Gesetzes
1. Das Mindeststammkapital sinkt auf 10.000 €
Von bislang 25.000 € wird das Mindeststammkapital auf 10.000 € gesenkt. Damit wird die Rechtsform GmbH auch für Kleingewerbetreibende, etwa im Dienstleistungsbereich, attraktiver, die im Unterschied zum produzierenden Gewerbe weniger Anlagevermögen benötigen.

Was im neuen GmbH-Gesetz vornehm "Seriositätsschwelle" genannt wird, findet wohl auch die Zustimmung von Banken und Lieferanten. Ein Hauptvorwurf gegen Limited-Unternehmer besteht bislang darin, dass sie nicht genügend Sicherheiten vorweisen müssen. Oft verlangen Banken deshalb separate Bürgschaften, bevor sie an eine Ltd. Kredite vergeben. Gleiches gilt für Lieferanten, die sich mittels Wirtschaftsauskünften vorab über ihren Geschäftspartner informieren.

2. Genehmigungspflichtige Gewerbe können schneller starten
Bislang bestimmt das behördliche Genehmigungsverfahren, wann ein Unternehmer mit seinem Handwerksbetrieb oder seiner Gaststätte starten darf. Wer sich ins Handelsregister eintragen will, muss die erforderlichen Urkunden bereits in der Tasche haben.

Künftig soll dies im neuen GmbH-Gesetz voneinander abgekoppelt werden. Wer zum Beispiel die Versicherung abgibt, eine Konzession beantragt zu haben, darf künftig seine Kneipe ins Handelsregsiter eintragen lassen und starten. Allerdings muss er innerhalb einer noch nicht näher definierten Frist die Betriebsgenehmigung nachreichen, sonst wird sein Unternehmen wieder aus dem Handelsregister gelöscht. 3. Missbrauch durch "Firmenbestatter" wird mit GmbH-Gesetz erschwert Durch komplizierte Transaktionen können bislang so genannte Firmenbestatter verhindern, dass überschuldete Unternehmen ein ordnungsgemäßes Insolvenzverfahren durchlaufen. Firmenbestatter, die sich selbst eher als "Krisenberater" bezeichnen, kaufen eine von der Pleite bedrohte GmbH gegen einen symbolischen Preis auf, entlassen den bisherigen Geschäftsführer und verlagern die Aktivitäten ins Ausland.

Der Alt-Eigentümer zahlt ein Honorar an den "Berater" und ist von seiner Schuldenlast befreit. Frühere Geschäftspartner, Lieferanten und das Finanzamt haben das Nachsehen.

Der Entwurf zum neuen GmbH-Gesetz sieht unter anderem vor, dass in Zukunft im Handelsregister einen zustellungsfähige Geschäftsanschrift eingetragen werden muss. Die bisher im GmbH-Gesetz genannten Ausschlussgründe für Geschäftsführer werden zunehmend dahingehend erweitert, dass als Geschäftsführer nicht mehr bestellt werden kann, wer gegen zentrale Bestimmungen des Wirtschaftsrechts verstoßen hat.

Ob die Reform des GmbH-Gesetzes wirklich dazu führen wird, dass sich weniger Jungunternehmer für eine Gründung nach ausländischem Recht entscheiden, ist fraglich. Nach dem Vorbild der britischen Limited, bei der das Stammkapital gerade mal 1 Pfund Sterling (ca. 1,40 Euro) beträgt, war ja vor zirka einem Jahr sogar die 1-Euro-GmbH im Gespräch. Doch diese Pläne sind wohl untergegangen.