Weitergabekontrolle: So entstehen keine Sicherheitslücken

Zu den wichtigsten Datenschutzkontrollen im betrieblichen Alltag gehört die Weitergabekontrolle. Sinn der Weitergabekontrolle ist es, zu verhindern, dass personenbezogene Daten bei der elektronischen Übertragung oder während ihres Transports oder ihrer Speicherung auf Datenträger unbefugt gelesen, kopiert, verändert oder gelöscht werden können.
Dank Weitergabekontrolle keine Sicherheitslücken
Bei der Weitergabekontrolle muss jederzeit geklärt werden können, an welchen Stellen eine Übermittlung personenbezogener Daten vorgesehen ist.
Unbefugt ist dabei jedes Verhalten Ihrer Mitarbeiter, das sich nicht mit den Aufgaben und Kompetenzen deckt, die ihnen übertragen wurden.

Diese Maßnahmen der Weitergabekontrolle haben sich bewährt
Typische Maßnahmen der Weitergabekontrolle sind insbesondere:

  • Protokollierung der Datenverarbeitung
  • Verschlüsselung der Daten
  • Transport der Daten durch Boten oder Postversand
  • Prüfung der Daten auf Richtigkeit und Vollständigkeit
  • Transport in verschlossenen Behältern
  • Erstellen von Begleitpapieren

Praxis-Tipp "Weitergabekontrolle"
Wenn eine externe Wartung oder Fehleranalyse erforderlich wird, empfiehlt sich dringend folgende Regelung: Ein Datenträger darf grundsätzlich nur dann aus dem DV-Bereich entfernt werden, wenn die schriftliche Genehmigung eines instruierten Mitarbeiters vorliegt.

Bei einer Wartung in Ihrem Unternehmen müssen Sie Vorkehrungen treffen, dass die Mitarbeiter der Wartungsfirma die Wartung nicht mit eigenen, mitgebrachten Datenträgern durchführen.

Stellen Sie sicher, dass das Wartungspersonal ausschließlich mit Duplikaten arbeitet, die an Ihrer DV-Anlage zu erstellen und dort dann für Kontrollzwecke aufzubewahren sind.