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Sie arbeiten mindestens 15 Stunden pro Woche selbstständig.
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Innerhalb der letzten 24 Monate haben Sie mindestens 12 Monate Beiträge an die Arbeitslosenversicherung gezahlt oder haben Lohnersatzleistungen wie z.B. Arbeitslosengeld I erhalten.
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Sie waren, unmittelbar bevor Sie sich selbstständig gemacht haben, angestellt oder haben Entgeltersatzleistungen erhalten.
Wann die Arbeitslosenversicherung beginnt
Nimmt die Agentur für Arbeit Ihren Antrag auf Aufnahme in die Arbeitslosenversicherung an, beginnt die Versicherung rückwirkend ab dem Tag, an dem Ihr Antrag eingegangen ist und Sie die Versicherungsvoraussetzungen erfüllen.
Wann die Arbeitslosenversicherung endet
Sind Sie einmal in der Arbeitslosenversicherung, kommen Sie auch nicht mehr ohne weiteres heraus. Denn Sie gehen eine so genannte Versicherungspflicht auf Antrag ein. Damit gelten für Sie dieselben Pflichten wie für Angestellte. Dieses Prinzip ist schon von der freiwilligen Rentenversicherung für Selbstständige bekannt.
Das Versicherungsverhältnis endet erst, wenn Sie
- keine selbstständige Tätigkeit im Umfang von mindestens 15 Stunden mehr ausüben,
- Entgeltersatzleistungen, z.B. Arbeitslosengeld I beziehen,
- mit den Beiträgen länger als 3 Monate im Rückstand sind (§28 a Abs. 2 S. 3 Sozialgesetzbuch III).
So viel kostet Sie die Arbeitslosenversicherung
Bei der Berechnung der Beiträge gilt für Sie als Selbstständigen der gleiche Tarif wie für Angestellte: zurzeit 6,5 %. Allerdings zahlen Sie die Beiträge allein, während bei Angestellten der Arbeitgeber die Hälfte übernimmt. Zudem ist die Berechnungsgrundlage nicht Ihr tatsächliches Einkommen, sondern 25 % der monatlichen Bezugsgröße. Die wird jedes Jahr neu festgelegt.