Seit 1.2.2006 können Sie sich als Selbstständiger in der Arbeitlosenversicherung versichern

Schon lange bieten die Renten- und die gesetzlichen Krankenversicherungen Selbstständigen die Möglichkeit, dort versichert zu bleiben. Seit 1.2.2006 können sich Selbstständige zusätzlich in der Arbeitslosenversicherung weiterversichern. Damit erwirbt der Versicherte Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn er seine selbstständige Tätigkeit aufgibt.
Anders als ein Angestellter werden Sie nicht automatisch in die Arbeitslosenversicherung aufgenommen. Sie müssen zunächst einen Antrag stellen. Versichert werden Sie nur, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen.
Diese Voraussetzung müssen Sie für die Arbeitslosenversicherung erfüllen
  • Sie arbeiten mindestens 15 Stunden pro Woche selbstständig.
  • Innerhalb der letzten 24 Monate haben Sie mindestens 12 Monate Beiträge an die Arbeitslosenversicherung gezahlt oder haben Lohnersatzleistungen wie z.B. Arbeitslosengeld I erhalten.
  • Sie waren, unmittelbar bevor Sie sich selbstständig gemacht haben, angestellt oder haben Entgeltersatzleistungen erhalten.
So beantragen Sie die Arbeitslosenversicherung
Den Antrag auf die Arbeitslosenversicherung stellen Sie bei der Agentur für Arbeit. Beachten Sie: Dort müssen Sie den Antrag spätestens einen Monat, nachdem Sie Ihre selbstständige Tätigkeit aufgenommen haben, eingereicht haben. Sonst wird er direkt abgelehnt.
Tipp: 2006 gilt eine Übergangsregelung, nach der sich auch jemand freiwillig in der Arbeitslosenversicherung weiterversichern kann, der schon länger als einen Monat selbstständig ist. Nutzen können diese Möglichkeit alle Selbstständigen, die vor dem 1.1.2006 gegründet haben. Falls das auf Sie zutrifft, und Sie sich in der Arbeitslosenversicherung versichern wollen, müssen Sie Ihren Antrag bis zum 31.12.2006 bei der Agentur für Arbeit eingereicht haben (§ 434 j Abs. 2 Sozialgesetzbuch III).

Wann die Arbeitslosenversicherung beginnt
Nimmt die Agentur für Arbeit Ihren Antrag auf Aufnahme in die Arbeitslosenversicherung an, beginnt die Versicherung rückwirkend ab dem Tag, an dem Ihr Antrag eingegangen ist und Sie die Versicherungsvoraussetzungen erfüllen.

Wann die Arbeitslosenversicherung endet
Sind Sie einmal in der Arbeitslosenversicherung, kommen Sie auch nicht mehr ohne weiteres heraus. Denn Sie gehen eine so genannte Versicherungspflicht auf Antrag ein. Damit gelten für Sie dieselben Pflichten wie für Angestellte. Dieses Prinzip ist schon von der freiwilligen Rentenversicherung für Selbstständige bekannt.
Das Versicherungsverhältnis endet erst, wenn Sie

  • keine selbstständige Tätigkeit im Umfang von mindestens 15 Stunden mehr ausüben,
  • Entgeltersatzleistungen, z.B. Arbeitslosengeld I beziehen,
  • mit den Beiträgen länger als 3 Monate im Rückstand sind (§28 a Abs. 2 S. 3 Sozialgesetzbuch III).

So viel kostet Sie die Arbeitslosenversicherung
Bei der Berechnung der Beiträge gilt für Sie als Selbstständigen der gleiche Tarif wie für Angestellte: zurzeit 6,5 %. Allerdings zahlen Sie die Beiträge allein, während bei Angestellten der Arbeitgeber die Hälfte übernimmt. Zudem ist die Berechnungsgrundlage nicht Ihr tatsächliches Einkommen, sondern 25 % der monatlichen Bezugsgröße. Die wird jedes Jahr neu festgelegt.