Hochbegabung: Hochbegabte Kinder in der Schule fördern

Häufig lässt die Lernfreude nicht nur in Bezug auf das schulische Lernen nach. Die permanente Unterforderung an einem Ort, wo sie jeden Tag viele Stunden verbringen müssen, führt dazu, dass viele der hochbegabten Kinder die Lust am Lernen überhaupt verlieren.

Wenn Schulen nicht auf hochbegabte Kinder eingestellt sind

Dies ist eine dramatische Entwicklung, die viele hochbegabte Kinder durchmachen müssen, weil das Schulsystem lange nicht auf die Förderung von hochbegabten Kindern eingestellt war. Denn aus demotivierten Kindern werden schnell Schulverweigerer, Schulabbrecher oder Träumer, die nichts mehr mitbekommen vom Unterrichtsstoff. Und dies trotz oder sogar wegen ihrer außergewöhnlichen kognitiven Fähigkeiten!

Hochbegabte Kinder – was Schulen tun können

Viele Schulen sind inzwischen auf hochbegabte Kinder eingestellt. Sie bieten spezielle Fördermaßnahmen für diese speziell begabten Kinder an. Diese sind in der Regel:

Enrichment – der Unterrichtsstoff wird von der jeweiligen Lehrkraft mit zusätzlichem Lernstoff für die besonders begabten Kinder angereichert. Dieser kann an das hochbegabte Kind ausgegeben werden, wenn es mit einer Aufgabe früher fertig ist, als der Rest der Klasse. Es kann aber auch dem Kind mit nach Hause gegeben werden. Da kann es sich in Ruhe mit dem weiterführenden Stoff beschäftigen und seine Kenntnisse in Form von Zusatzarbeiten (Referate, Hausarbeiten etc.) darlegen.

Gasthören in höheren Klassen

Wenn ein Kind in einem oder zwei Fächer besonders schnell lernt und hier den Unterrichtsstoff aus der eigenen Klassenstufe schon sehr gut beherrscht, gibt es die Möglichkeit, dass dieses Kind in diesen Fächern am Unterricht einer höheren Klasse teilnimmt. Dies kann zunächst mal auf Probe geschehen, damit das Kind sich an die fremde Umgebung gewöhnt und die Lehrer sehen können, ob es mit der neuen Situation gut zurecht kommt.

Wenn das Kind und die Kinder der höheren Klasse keine gravierenden Probleme mit der Gasthörerschaft des hochbegabten Kindes haben, kann es zu einer regelmäßigen Teilnahme führen.

Teilnahme an außerschulischer Förderung

Kinder, die sehr stark hochbegabt sind (höchstbegabt), verfügen häufig in mindestens einem Fach über Kenntnisse, die weit über das hinausgehen, was an einer Schule gelehrt wird und gelehrt werden kann. Hier empfiehlt es sich, das Kind hin und wieder vom Schulbesuch freizustellen, damit es an Kursen teilnehmen kann, die an Universitäten angeboten werden oder an anderen Instituten.

Dies muss natürlich in Übereinstimmung mit dem Kind und den Eltern geschehen und darf das Kind nicht überfordern.

Überspringen einer Klassenstufe

Ein immer noch häufig angewandtes Mittel ist das Überspringen einer Klassenstufe. In den Klassen in denen es jahrgangsübergreifendes Lernen gibt (JÜL), können die besonders begabten Kinder zwei Klassenstufen in einem Jahr oder drei Klassenstufen in zwei Jahren durchlaufen. Aber auch später in den höheren Klassen, gibt es die Möglichkeit, dass ein hochbegabtes Kind eine Klassenstufe überspringt.

Auch hier empfiehlt sich eine Probezeit, in der das Kind lediglich versuchsweise am Unterricht der höheren Klasse teilnimmt. In enger Zusammenarbeit von Lehrern und Eltern und dem Kind sollte der Übergang schonend und mit viel Unterstützung erfolgen. Das hochbegabte Kind sollte auch emotional schon die nötige Reife mitbringen und sich im Klassenverband der höheren Klasse nicht ausgeschlossen fühlen.

Fazit:

Viele Schulen in Deutschland bieten inzwischen besondere Fördermaßnahmen für ihre hochbegabten Schüler an. Neben der Anreicherung des jeweiligen Unterrichtsstoffes mit zusätzlichem Lernstoff, bieten sie Gasthörerschaft in höheren Klassen oder das Überspringen einer Klasse an. Auch die Freistellung für außerschulische Fördermaßnahmen gehört zum Angebotsspektrum von vielen Schulen.

Tipp: Eltern können sich bei Ausbleiben der Förderung ihres hochbegabten Kindes an seiner Schule auf die Pflicht zur Förderung des Kindes berufen. Die Pflicht zur Förderung aller Kinder, entsprechend seines Begabungsniveaus ist im Recht auf Bildung seit einiger Zeit in Deutschland festgeschrieben und einklagbar.

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