Wird der Antrag z.B. 12 Wochen vorher eingereicht, ist der betreffende Vater vier Wochen lang nicht gegen eine Kündigung geschützt: Der Kündigungsschutz greift erst acht Wochen vor Beginn der Elternzeit, sodass der Arbeitgeber bis dahin ganz normal kündigen kann.
Zur Sicherheit für alle werdenden Väter: Geben Sie Ihren Antrag auf Elternzeit exakt acht Wochen vor der geplanten Pause beim Chef ab, denn die Elternzeit muss dem Arbeitgeber acht Wochen vor Ihrem Beginn angekündigt werden.
Ab 2007 greift eine neue Regelung, denn der Gesetzgeber hat bereits auf die Lücke im Kündigungsschutz reagiert. Ab Januar verkürzt sich die Anmeldefrist, sodass Väter oder Mütter die Elternzeit erst sieben Wochen vorher anmelden müssen. Der Sonderkündigungsschutz (der ja nur für die Väter wichtig ist, weil Schwangere sowieso Kündigungsschutz durch das Mutterschutzgesetz genießen) setzt aber weiterhin acht Wochen vor dem Beginn der Elternzeit ein. Haben Sie Angst vor dem Verlust Ihres Arbeitsplatzes, können Sie ab 2007 Ihren Antrag auf Elternzeit in dieser geschützten Anmeldewoche stellen.