Riskante Geldanlage: Beteiligungsdarlehen

Eine Sonderform des Darlehens ist das Beteiligungsdarlehen (Nachrang-Darlehen oder auch partiarisches Darlehen genannt) mit der Rechtsgrundlage des Bürgerlichen Gesetzbuches BGB §§ 488 ff von privaten Geldgebern an Unternehmen, also ein bankenunabhängiges Kreditverfahren.

Keine Geldvergabe an Privatpersonen: Das Beteiligungsdarlehen ist ein Darlehen von privaten Geldgebern an Unternehmen, die mit dem Kapitalgeber einen Vertrag über Gewinnbeteiligung, Rangrücktrittserklärung und Mindestverzinsung aushandelt. Der Schwerpunkt muss dabei auf der Gewinnbeteiligung liegen und kann in einer Umsatzbeteiligung oder Ergebnisbeteiligung, in unbegrenzter Höhe oder mit Höchstgrenze, erfolgen.

Die Gewinnbeteiligung kann unterschiedlich aussehen

Gewinn
vor oder nach Steuern, Beteiligung am Jahresüberschuss vor Abschreibung. Eine andere Möglichkeit ist die Beteiligung an Produktumsätzen, einem Geschäftszweck oder an einem Projekt. Das partiarische Darlehen (lat. pars, partis = Teil, Anteil) ist eine Sonderform des Unternehmerdarlehens und dient nicht der privaten Geldvergabe.

Liquidation vermeiden durch Kapitalüberlassung

Mit dem Nachrangdarlehen kann der Geldgeber vermeiden, dass eine Firma, aufgrund hoher Verluste, liquidiert werden muss und wird bei Immobiliengeschäften verwendet.
Zum Beispiel kann eine deutsche Gesellschaft einer spanischen Baufirma für den Bau von Wohnungen ein Beteiligungsdarlehen gewähren.

Nach dem Verkauf der Immobilien erhält der Kreditgeber seine Geldanlage mit Zinsen und Gewinnbeteiligung zurück, darf aber vorher die rückzahlbaren Gelder nicht fixieren. Sonst wäre es ein unerlaubtes Bankgeschäft. Dies wird vermieden durch den Rücktritt hinter andere Gläubiger des Unternehmens und Rücksicht auf vorübergehende Zahlungsunfähigkeit.

Gibt es Unterschiede zwischen Nachrangdarlehen und stiller Beteiligung?

Das Beteiligungsdarlehen unterscheidet sich von der stillen Gesellschaft dadurch, dass keine gemeinsame Zweckverfolgung vorliegt und der Kreditgeber keiner Treuepflicht unterliegt, muss daher auch keine Rücksicht auf Liquiditätsverhältnisse nehmen. Er hat weiterhin auch keine Kontrollrechte und keinen Einfluss auf die Geschäftsführung. Aber im Gegensatz zur stillen Beteiligung ist er vom Verlust des Unternehmens ausgeschlossen und das Darlehen muss übertragbar und kündbar sein.

Gute oder weniger gute Geldanlage

Ob das Beteiligungsdarlehen eine gute Geldanlage oder eine schlechte ist, kann bei dieser Geldanlage nicht im voraus gesagt werden, denn der Kreditgeber hat keinen Einfluss auf die Unternehmensführung und muss daher großes Vertrauen in die Leitung der Firma aufbringen.