Stille Beteiligung für Handwerker

Für Handwerker und andere kleinere Unternehmen können Darlehen teuer werden. Jetzt bietet die Beteiligungsgesellschaft BayBG allen Handwerkern mit dem Angebot einer stillen Beteiligung eine interessante Alternative.

Die BayBG Bayerische Beteiligungsgesellschaft mbH bietet Handwerkern und Kleinunternehmen der gewerblichen Wirtschaft eine stille Beteiligung zur Schaffung einer soliden Eigenkapitalausstattung an.

An wen richtet sich die stille Beteiligung?

Das Angebot einer stillen Beteiligung richtet sich an Handwerker und Kleinunternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einem Investitions-, Wachstums- und Betriebsmittelbedarf. Angeboten wird eine typische stille Beteiligung. Der Beteiligungsumfang liegt zwischen 10.000 und 100.000 Euro.

Wie soll die typische stille Beteiligung vom Handwerker verwendet werden?

Die stille Beteiligung soll vom Handwerker zur Investitions-, Wachstums- und Betriebsmittelfinanzierung verwendet werden. Sie kann nicht für die Ablösung von Bankverbindlichkeiten oder eine Umfinanzierung verwendet werden.

Auch für eine Sanierung kommt die stille Beteiligung der BayBG Bayerische Beteiligungsgesellschaft mbH nicht in Betracht.

Dies sind die Konditionen für die stille Beteiligung

Die Laufzeit der stillen Beteiligung beträgt 10 Jahre. Die ersten fünf Jahre der stillen Beteiligung sind für den Handwerker tilgungsfrei.

Die Beteiligung wird mit 8 Prozent verzinst. Darüber hinaus erhält die BayBG Bayerische Beteiligungsgesellschaft mbH für ihre stille Beteiligung vom Handwerker eine erfolgsabhängige Vergütung von einem Prozent.

Darüber hinaus verlangt die BayBG eine einmalige Bearbeitungsgebühr von 1,5 Prozent der Beteiligungssumme, die nach der Bewilligung der stillen Beteiligung vom Handwerker zu entrichten ist.

Vorteile einer stillen Beteiligung für Handwerker

Durch die stille Beteiligung kann der Handwerker seine wirtschaftliche Eigenkapitalbasis stärken. Dies erhöht die Bonität bei Banken und Sparkassen und verbessert damit die Finanzierungsbedingungen bei Leasing, Factoring und Kreditversicherern.

Ein weiterer Vorteil einer stillen Beteiligung ist darin zu sehen, dass der Handwerker keine dinglichen Sicherheiten stellen muss. Durch die fünf tilgungsfreien Jahre verbessert sich die Liquidität. Darüber hinaus nimmt die BayBG Bayerische Beteiligungsgesellschaft mbH keine Einflussnahme auf die Führung des Handwerksbetriebes.

Weitere Informationen und ein Berechnungsbeispiel für die stille Beteiligung für Handwerker finden Sie auf der Homepage der BayBG Bayerische Beteiligungsgesellschaft mbH.