Die Zinsen sind auf einem historischen Tiefstand. Vieles spricht daher dafür, die aktuell günstigen Konditionen für die Anschlussfinanzierung zu nutzen. Auch wenn das Immobiliendarlehen noch eine Zeit lang läuft, können Sie bereits heute ein sogenanntes Forward-Darlehen abschließen und sich die günstigen Zinsen sichern. Doch Vorsicht: Ein Forward-Darlehen können Sie nicht kündigen.
Das Forward-Darlehen für die Anschlussfinanzierung
Wenn Ihr Immobilienkredit ausläuft, wird Ihnen Ihre Hausbank
wahrscheinlich zwei oder drei Monate vor Ablauf der Zinsbindungsfrist
einen Anschlusskredit
anbieten. Wahrscheinlich wird der Zins in diesem Anschlusskredit –
aufgrund der zurzeit günstigen Zinsen – niedriger sein, als der
ursprünglich vereinbarte Zinssatz. Doch was ist, wenn Ihr Immobilienkredit erst in ein oder zwei Jahren ausläuft?
In diesem Fall könnte ein Forward-Darlehen für Sie interessant sein.
Mit einem solchen Darlehen werden die aktuell niedrigen Zinsen bis zum
Start Ihrer Anschlussfinanzierung festgeschrieben.
Der Zinssatz eines Forward-Darlehens liegt aber immer über dem
Zinssatz eines "normalen" Immobilienkredits. Die Folge: Steigen die
Zinsen nicht oder verharren zumindest auf dem jetzigen Niveau, wäre es
für Sie günstiger gewesen, kein Forward-Darlehen abzuschließen. Dabei
ist der Preis, den Sie für die vermeintliche Sicherheit eines niedrigen
Zinssatzes zahlen, umso höher, je später Sie die Anschlussfinanzierung
benötigen.
Was kostet ein Forward-Darlehen?
Für ein Forward-Darlehen zahlen Sie immer einen Aufschlag. Dieser liegt je nach Kreditinstitut zwischen 0,01 bis 0,04 Prozent pro Monat bis zur Abnahme des Kredits. Hinweis: Aufgrund des günstigen Zinsniveaus gibt es ein Forward-Darlehen, das in zwei Jahren beginnt, heute schon für unter 3 Prozent.
Können Sie ein Forward-Darlehen kündigen?
Bei einer späteren Anschlussfinanzierung und sinkenden Zinsen kann Sie ein Forward-Darlehen viel Geld kosten. Dies ist natürlich ärgerlich, aber leider dann auch nicht mehr zu ändern. Denn: Ein Forward-Darlehen können Sie nicht einseitig kündigen. Ein Forward-Darlehen ist – wie ein normaler Immobilienkredit – verbindlich und kann nicht einseitig gekündigt werden.
Meine Empfehlung: Betrachten Sie in einem solchen – vermeintlich ungünstigen – Fall das Forward-Darlehen wie eine Versicherung (gegen steigende Zinsen). Auch bei einer Versicherung hoffen Sie schließlich, dass der Versicherungsfall nicht eintritt.