Probleme bei der Gewinnbeteiligung vermeiden

Bei der Gewinnbeteiligung werden Mitarbeiter über die normale Vergütung hinaus in ihrer Eigenschaft als Arbeitnehmer am Gewinn eines Unternehmens beteiligt. Eine solche Absicht kann mit Problemen verbunden sein, wie folgende Beispiele zeigen.

Es wird heute nicht mehr ernsthaft bestritten, dass Gewinnbeteiligungen – richtig eingesetzt – eine motivationsfördernde Wirkung auf Arbeitnehmer haben. Denn: Wenn Mitarbeiter am Gewinn beteiligt werden, dann haben sie ein ganz natürliches Interesse daran, dass im Unternehmen auch hohe Gewinne erzielt werden, weil damit auch ihr persönlicher Anteil am Gewinn höher ausfällt und das Gesamteinkommen steigt. Bei der konkreten Umsetzung entsprechender Vorhaben tauchen aber immer wieder Probleme auf.

Bei der Gewinnbeteiligung Probleme vermeiden

Ob von einer Gewinnbeteiligung positive Motivationseffekte ausgehen
oder nicht, hängt zum einen von der Akzeptanz der Mitarbeiter und von
der konkreten Ausgestaltung der Gewinnbeteiligung ab. Ist die Akzeptanz
bei den Mitarbeitern gering, weil die Gewinnbeteiligung für das
Unternehmen beispielsweise nicht verpflichtend oder die Höhe
manipulierbar ist, sind Probleme vorprogrammiert.

Motivations- und Leistungseffekte werden sich darüber hinaus nur dann
einstellen, wenn der persönliche Gewinnanteil des Mitarbeiters im
Verhältnis zu seinem fixen Lohn bzw. Gehalt eine bestimmte Mindestgröße
nicht unterschreitet. Die Effekte werden dabei umso höher sein, je
stärker der Zusammenhang zwischen der eigenen Arbeitsleistung und dem
erzielten Gewinn ist.

Zwei Problembereiche der Gewinnbeteiligung

Beiden Problembereichen – Mitarbeiterakzeptanz und konkrete Ausgestaltung der Gewinnbeteiligung – sollten Sie bei entsprechenden Planungen Beachtung schenken. Hierzu sollten Sie sich zunächst die Frage stellen, wer denn überhaupt am Gewinn beteiligt werden soll: Nur die Führungskräfte, ausgewählte Mitarbeiter oder alle Ihre Mitarbeiter?

Nicht zu unterschätzen ist das Problem, bei einer Gewinnbeteiligung genau zu definieren, welcher „Gewinn“ denn gemeint ist. In Betracht kommt beispielsweise der Handelsbilanzgewinn, der Steuerbilanzgewinn, das ordentliche Betriebsergebnis usw. Ohne eine exakte Definition, welcher Betrag die Grundlage der Gewinnbeteiligung sein soll, sind Probleme vorprogrammiert.

Festlegen des Verteilungsschlüssels

Bei der Gewinnbeteiligung ergeben sich hinsichtlich des Verteilungsschlüssels gleich zwei Probleme. Zunächst geht es um die Festlegung, welcher Teil des Gewinns verteilt werden soll – etwa ausgedrückt in Prozent des Handelsbilanzgewinns. Anschließend ist zu definieren, wie dieser Teil auf die Mitarbeiter aufgeteilt werden soll. Soll beispielsweise jeder Mitarbeiter einen gleich hohen Betrag erhalten oder soll es Staffelungen geben?

Verwendung der Gewinnbeteiligung

Schließlich ist zu bestimmen, wie die Gewinnbeteiligung verwendet werden soll. In Betracht kommt – neben der Auszahlung – vor allem noch die Investivanlage, denn die Gewinnanteile können durchaus auch zum Aufbau einer Kapitalbeteiligung der einzelnen Mitarbeiter am Unternehmen genutzt werden.

Hinweis: In den meisten Fällen dient die Gewinnbeteiligung zumindest teilweise der Kapitalbeteiligung. Somit werden die individuellen Gewinnbeteiligungen nicht ganz ausgezahlt, sondern zum Erwerb von Unternehmensbeteiligungen (z. B. stille Gesellschaft, Aktien usw.) verwendet.

Erfahrungen der Praxis

Trotzt der möglichen Probleme bei der Gewinnbeteiligung zeigen die Erfahrungen in der Praxis, dass sich mit ihrer Einführung positive Effekte einstellen. Dies beruht unter anderem darauf, dass die Gewinnbeteiligung in der bundesdeutschen Unternehmenslandschaft von den Mitarbeitern immer noch als etwas „Außergewöhnliches“ angesehen wird. Für die Unternehmen ergibt sich ein weiterer Vorteil daraus, dass Gewinnbeteiligungen einen Entgeltbestandteil darstellen, der keinen Fixkostencharakter hat, da sie nur anfallen, wenn das Unternehmen Gewinne erwirtschaftet.