Im oben genannten Fall scheint eine Bindungsdauer von sechs Monaten angemessen und zulässig zu sein. Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) sind sechs Monate die maximale Bindungsdauer, es sei denn, die Fortbildung dauert länger als einen Monat (BAG 5.12.2002, 6 AZR 539/01). Im genannten Fall ging es um Fortbildungskosten von etwa 2.000 Euro.
Längere Bindungsdauer
Auch im Falle sehr hoher Fortbildungskosten, d.h. wenn der Mitarbeiter durch ein sehr teures Seminar besonders große Vorteile auf dem Arbeitsmarkt hat, ist eine längere Bindungsdauer zulässig. Die innerbetriebliche Bedeutung der Fortbildung ist hierfür unerheblich. Keine Rolle spielen außerdem die Reise- und Hotelkosten sowie die Lohnfortzahlung, da sie für die Qualität der Fortbildung bedeutungslos sind.
Zulässige Bindungsdauer im Überblick
Grundsätzlich muss eine Rückforderung der Fortbildungskosten mir Ihrem Mitarbeiter von vornherein vereinbart sein und seine Qualifikation auf dem Arbeitsmarkt dadurch verbessern. In der Regel gelten folgende Zeiträume:
Dauer der Fortbildung bis
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Zulässige Bindung höchstens
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1 Monat
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6 Monate
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2 Monate
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1 Jahr
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4 Monate
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2 Jahre
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6 Monate
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3 Jahre
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mehr als 2 Jahre
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5 Jahre
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Wenn Ihr Mitarbeiter also bei einjähriger Bindung nach sechs Monaten kündigt, muss er Ihnen die Hälfte der Fortbildungskosten erstatten.