Werbe-Tipp für Handwerker: Diese Leistungen können Ihre Kunden von der Steuer absetzen

Privatleute können Kosten für so genannte haushaltsnahe Dienstleistungen direkt von der Steuerschuld abziehen – pro Jahr bis zu 20% der nachgewiesenen Kosten, maximal 600 €. Zu den haushaltsnahen Dienstleistungen zählen z.B. Gärtner- und Reinigungsarbeiten, Wartungsarbeiten und kleine Ausbesserungen.
Tipp: Nutzen Sie den Steuerabzug für Ihre Werbung: Wenn Sie als Handwerksbetrieb die oben genannten Dienstleistungen anbieten, sollten Sie Ihre Kunden auf die Steuervergünstigung dafür hinweisen ("Sparen Sie bis zu 600 Euro Steuern …"). Das wird so manchen dazu bewegen, Ihnen gleich einen Auftrag zu erteilen.

Beachten Sie: Der Steuerabzug gilt aber nur für Wartungsarbeiten oder kleine Schönheitsreparaturen. Renovierungen sind dagegen nicht begünstigt. Das hat kürzlich das Finanzgericht Rheinland-Pfalz klargestellt (02.09.2004, Aktenzeichen: 4 K 2030/04).

Tipp: Nutzen Sie den Steuerabzug für Ihre Werbung: Wenn Sie als Handwerksbetrieb die oben genannten Dienstleistungen anbieten, sollten Sie Ihre Kunden auf die Steuervergünstigung dafür hinweisen ("Sparen Sie bis zu 600 € Steuern …"). Das wird so manchen dazu bewegen, Ihnen gleich einen Auftrag zu erteilen.

Beachten Sie: Der Steuerabzug gilt aber nur für Wartungsarbeiten oder kleine Schönheitsreparaturen. Renovierungen sind dagegen nicht begünstigt. Das hat kürzlich das Finanzgericht Rheinland-Pfalz klargestellt (2.9.2004, Aktenzeichen: 4 K 2030/04).

Privatleute können Kosten für so genannte haushaltsnahe Dienstleistungen direkt von der Steuerschuld abziehen – pro Jahr bis zu 20% der nachgewiesenen Kosten, maximal 600 €. Zu den haushaltsnahen Dienstleistungen zählen z.B. Gärtner- und Reinigungsarbeiten, Wartungsarbeiten und kleine Ausbesserungen.