Seit Mai 2006 gelten europaweit einheitliche Lenkzeiten

Seit Mai 2006 gelten in Europa einheitliche Ruhe- und Lenkzeiten für Kraftfahrer. Erstmals werden auch Sie als Auftraggeber bei der Einhaltung der Lenkzeiten in die direkte Mitverantwortung genommen.
Einheitliche Lenkzeiten
Seit Mai 2006 gelten in Europa einheitliche Ruhe- und Lenkzeiten für Kraftfahrer.
Erstmals werden Sie als Auftraggeber in die direkte Mitverantwortung genommen!
Das Gesetz sieht vor, dass die Unternehmen die Arbeit der angestellten oder ihnen zur Verfügung gestellten Fahrer so organisieren müssen, dass diese die Bestimmungen der Ruhe- und Lenkzeiten einhalten können.
Neu ist, dass nach Artikel 10 Absatz 4 der "Verordnung zur Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften" nun auch Sie als Absender von Ware (also als Consignor) die Einhaltung der Lenkzeiten sicherstellen müssen.

Konkret bedeutet das: Ist offensichtlich, dass zwischen Abholtermin und vereinbartem Anlieferungstermin eine so kurze Zeitspanne eingerechnet ist, die es dem Fahrer von vornherein unmöglich macht, die Ruhezeiten einzuhalten, machen Sie sich mit haftbar.

Praxis-Tipp
Möchten Sie auf Nummer sicher gehen, nehmen Sie in die Verträge zukünftig einen Passus zu den Ruhe- und Lenkzeiten auf.
Die neuen Ruhe und Lenkzeiten …
gelten für Lastwagen ab 3,5 Tonnen. Die neuen Regeln schreiben für den Fahrer eine Ruhezeit von insgesamt 11 Stunden pro Tag vor – davon müssen 9 (bislang 8) am Stück genommen werden.
Zudem muss der Fahrer innerhalb von 2 Wochen mindestens 45 Stunden am Stück pausieren. Die wöchentliche Lenkzeit wird auf maximal 56 Stunden (bislang 74) beschränkt.
Die durchschnittliche Wochenarbeitszeit für Fahrer darf in einem Zeitraum von 4 Monaten 48 Stunden nicht überschreiten.