Führerscheinentzug: So kündigen Sie Lkw-Fahrer – oder helfen ihm

Führerscheinentzug ist das schlimmste, was einem Lkw-Fahrer aus beruflicher Sicht passieren kann. Verliert einer Ihrer LKW-Fahrer seinen Führerschein, können Sie ihm grundsätzlich außerordentlich kündigen. Dabei hilft es Ihrem Arbeitnehmer auch nicht, wenn er darauf verweist, dass der Führerscheinentzug unverschuldet – etwa wegen einer Augenkrankheit – war. Lesen Sie, welche Fußangeln Sie bei einer Kündigung aber vermeiden sollten. Und warum es manchmal besser ist, ihn zu unterstützen statt zu kündigen.

Führerscheinentzug: Wägen Sie eine Kündigung gut ab
Zwar ist Führerscheinentzug ein Kündigungsgrund, wenn Ihr Mitarbeiter diesen braucht, um seiner Arbeit bei Ihnen nachkommen zu können (z.B. Arbeitsgericht (ArbG) Frankfurt, Urteil vom 3. März 2008, Az.: 1 Ca 7502/07). In der unten stehenden Checkliste finden Sie, was Sie beachten sollten, wenn einer Ihrer Fahrer seinen Führerschein verliert.

Sie sollten bei Ihrer Entscheidung in jedem Fall berücksichtigen, ob eine Kündigung wegen Führerscheinentzug nicht dem Betriebsfrieden schadet. Wenn Ihr Mitarbeiter schon länger dabei ist und aus Krankheitsgründen nicht mehr fahren kann, können Sie eine Kündigung den Kollegen nur schwer vermitteln. Sie binden sich mit einer solchen dann mehr Ärger ans Bein als Sie Kosten loswerden.

Alternative 1: Bezahlter und unbezahlter Urlaub
Eine gute Alternative zu einer Kündigung ist auch eine Einigung mit Ihrem Fahrer. Sie könnten bei kürzeren Fahrverboten versuchen, mit ihm eine unbezahlte Freistellung zu vereinbaren – etwa in Kombination mit bezahltem Urlaub. Denn in Zeiten des Fahrermangels werden Sie i.d.R. an einer Weiterbeschäftigung Ihres Truckers interessiert sein.

Alternative 2: Dem Fahrer helfen
Sind Sie mit Ihrem Fahrer sogar sehr zufrieden, empfiehlt es sich für Sie, ihm zu helfen, das Fahrverbot zu minimieren. Dies können Sie tun, indem Sie Ihren Berufskraftfahrer bei einem möglichen Prozess aktiv unterstützen. Zwar wird Ihrem Berufskraftfahrer negativ angerechnet werden, dass er gerade als solcher wissen muss, dass Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss eine besondere Gefährdung der Verkehrsteilnehmer bedeutet. Er hat jedoch die Möglichkeit, den Richter zu überzeugen, dass es ohne seinen Führerschein zu einer existenzbedrohenden Lage für ihn kommt.

Führerscheinentzug: Wie Sie Ihrem Fahrer vor Gericht helfen können
Dies können Sie durch die Bestätigung der angespannten wirtschaftlichen Situation Ihres Unternehmens glaubhaft machen, die eine Kündigung quasi zur Folge hätte. Gegebenenfalls kommt Ihr Fahrer dann mit einem höheren Bußgeld davon (ArbG Hof, Urteil vom 30. Mai 2006, Az. 11 OWi 261 Js 3895/06).

Hinweis:
Bitte beachten Sie auch: Die Justiz erwartet von Ihnen, dass Sie sich zunächst den Führerschein zeigen lassen, wenn Sie einem Fahrer einen Lkw überlassen. Sie sind nicht verpflichtet, sich vor jeder Fahrzeugüberlassung erneut den Führerschein vorlegen zu lassen (Urteil Kammergericht Berlin, 16. September 2005, Az.: (3) 1 Ss 340/05 (86/05)).

Es reicht aus. wenn Sie regelmäßige Stichproben durchführen. Dabei ist eine zweimalige Prüfungen pro Jahr angemessen – es sei denn, besondere Umstände begründen im Einzelfall eine intensivere Überprüfung des Führerscheins – wie  z.B. bekannte Alkoholprobleme Ihres Fahrers oder auch bekannte Sehstörungen.

Checkliste: Truckerkündigung wegen Führerscheinentzug

  • Sie dürfen nur kündigen, wenn der Mitarbeiter länger auf seinen Führerschein verzichten muss. Die Gerichte gehen davon aus, dass eine Kündigung rechtens ist, wenn er länger als 2 Monate ausfällt.
  • Prüfen Sie, ob der Mitarbeiter auch an einer anderen Stelle im Unternehmen eingesetzt werden kann. Können Sie ihn aufgrund seiner Qualifikationen und Ihrer wirtschaftlichen Situation auf einer anderen Position einsetzen, dürfen Sie ihm nicht kündigen. Fixieren Sie schriftlich, warum eine Mitarbeit an anderer Stelle nicht denkbar ist.
  • Beziehen Sie in Ihre Überlegung ein, wie lange Ihr Fahrer für Sie arbeitet. Sollte Ihr Fahrer schon viele Jahre bei Ihnen tätig sein, bewerten Gerichte tendenziell zugunsten des Angestellten. Sie können nur dann kündigen, wenn Sie nachweisen, dass Sie durch die Weiterbeschäftigung massiv erhöhte Lohnkosten tragen müssten.
  • Sollte es sich bei Ihrem Betrieb um ein kleineres Unternehmen handeln, stehen Ihre Chancen gerichtlich besser. Dann können Sie eine zusätzliche Stelle weniger leicht verkraften.
  • Ist Ihr Mitarbeiter bereits in der Vergangenheit wegen Alkoholgenuss während der Arbeitszeit auffällig und abgemahnt worden, können Sie ihm problemlos kündigen, wenn er wegen Alkohol am Steuer seinen Führerschein verliert.