Kommt es zu einem von Ihnen nicht verschuldeten Autounfall, so leistet die KFZ-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners und ersetzt die konkret angefallenen Schäden. Darunter fallen auch Ansprüche auf Schmerzensgeld, wenn sie gerichtlich festgestellt wurden. Doch das ist eine sogenannte Schadenversicherung, im Schadenfall wird keine feste Versicherungssumme ausgezahlt, sondern Kosten nur in der Höhe ersetzt, in der sie anfallen.
Wann leistet eine Insassenunfallversicherung?
Eine Insassenunfallversicherung leistet dann, wenn die Mitfahrer im eigenen Auto durch einen Unfall verletzt werden. Dabei lässt sich die Versicherung variabel gestalten: Sowohl einzelne Plätze im Auto als auch namentlich genannte Personen lassen sich versichern. Kommt es zu einem Unfall, bemisst sich die Leistung der Insassenunfallversicherung wie bei jeder Unfallversicherung nach einer Gliedertaxe, in der für jeden Körperteil ein festgelegter Prozentsatz der gesamten Versicherungssumme gezahlt wird.
Sind mehrere Personen im Auto, dann gelten bei der Insassenunfallversicherung zusätzliche Regeln. Sind alle Insassen des PKW im sogenannten Pauschalsystem versichert, ist die Versicherungssumme ab dem zweiten Insassen um 50 Prozent erhöht, ohne dass ein zusätzlicher Beitrag anfällt.
Aus diesem Grund ist es ein wenig schwierig, die Versicherungssumme entsprechend zu kalkulieren. Bei einer normalen Unfallversicherung ist das anders, hier bekommen aber auch nur die Personen eine Leistung, die im Vertrag genannt wurden. Sitzt jemand im Auto, für den die Unfallversicherung nicht gilt, kann hier eine Lücke entstehen.
Die Lücke zwischen der KFZ-Haftpflichtversicherung und der Insassenunfallversicherung
Sollten Sie den Unfall mit Ihrem Auto selbst verursachen, dann übernimmt Ihre KFZ-Haftpflichtversicherung Ihre Behandlungskosten nicht, die Behandlungskosten für Ihre Beifahrer, wie für Ihre Familienangehörige aber schon. Werden diese Schäden über die KFZ-Haftpflichtversicherung abgerechnet, entstehen Ihnen keine Nachteile. Zu einer Rückstufung kommt es nur, wenn Versicherungsleistungen gezahlt werden.
Da die KFZ-Haftpflichtversicherung ohnehin gesetzlich vorgeschrieben ist, sind Sie als Fahrer derjenige, der bei einer Insassenunfallversicherung profitiert. Aus diesem Grund sollten Sie genau darauf achten, welche Leistungen für Sie als Fahrer die Insassenunfallversicherung bietet. Diese eben beschriebene Versorgungslücke ist den Versicherern bekannt. Deswegen bieten sie Unfallversicherungen an, die speziell auf den Fahrer eines Autos zugeschnitten sind.
Wenn Sie eine Insassenunfallversicherung abschließen wollen, dann achten Sie darauf, dass Sie besonders als Fahrer gut versichert sind. Es gibt Versicherungsunternehmen, welche ganz speziell für den Fahrer eine Unfallversicherung anbieten. Diese zahlt diejenigen Schäden und Leistungen, die sich ganz konkret auf den bei dem Unfall verletzten Fahrer beziehen, und sind als eine Schadensversicherung gestaltet. Hierbei müssen Sie nur darauf achten, dass diese Versicherung lediglich dann zahlt, wenn Sie auch wirklich das Auto gefahren haben.
Nur in besonderen Fällen eine Unfallinsassenversicherung abschließen
Weil andere Versicherungsarten im Prinzip alle Schäden abdecken, die Sie als Fahrer eines Autos erleiden, ebenso bei Ihren Mitfahrern, will der Abschluss einer solchen Versicherung wohl überlegt sein. Besonders die KFZ-Haftpflichtversicherung, die Berufsunfähigkeitsversicherung und die Krankenversicherung decken fast alles ab, was eine Insassenunfallversicherung leistet.
Allerdings: Wenn Sie ins Ausland mit dem Auto reisen, dann kann es sinnvoll sein, eine solche Versicherung abzuschließen. Diese würde dann den Differenzbetrag zur ausländischen KFZ-Haftpflichtversicherung absichern.
Wenn Sie sich sinnvoll absichern wollen, dann ist eine normale private Unfallversicherung, mit der Sie auch Ihre Familie absichern, eine gute Alternative.
Mehr zu dem Thema finden Sie in Insassenunfallversicherung: Brauchen Sie sie wirklich