Insassenunfallversicherung – brauchen Sie sie wirklich?

Für die Folgen eines Unfalls mit dem Auto ist auf verschiedene Art und Weise vorzusorgen. Gerne wird von Versicherern eine Insassenunfallversicherung angeboten. Zwar hat diese Police durchaus ihren Sinn, doch sind Sie in vielen Fällen durch andere Versicherungen bereits abgesichert. Wir sagen Ihnen, was die Insassenunfallversicherung nutzt und wann sie sinnvoll ist.

Was leistet die Insassenunfallversicherung?

Im Falle der Insassenunfallversicherung ist eine Leistung dann vorgesehen, wenn Insassen des eigenen Fahrzeugs bei einem Unfall verletzt werden. Auch die Vereinbarung einer Todesfallleistung oder eines Tagegeldes bei Arbeitsunfähigkeit oder Krankenhausaufenthalt ist möglich.

Die Versicherung lässt sich bezüglich der Versicherten unterschiedlich ausgestalten. Es müssen also nicht grundsätzlich nach dem sogenannten "Pauschalsystem" alle Insassen versichert sein, sondern es können auch Personen namentlich genannt sein oder nur bestimmte Sitzplätze versichert sein.

Zwar werden Personenschäden auch von einer Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners erfasst, aber von dieser erhalten Sie nur die konkret angefallenen Schäden ersetzt. Es handelt sich dabei beispielsweise um gerichtlich festgestellte Schmerzensgeldansprüche, die von der Kfz-Haftpflichtversicherung getragen werden können.

Allerdings handelt es sich bei der Kfz-Haftpflichtversicherung um eine sogenannte "Schadenversicherung". Eine Leistung in Höhe einer festen Versicherungssumme erhalten Sie daher nicht. Bei einer Krankenversicherung, die Ihnen etwaige Behandlungskosten ersetzt, werden diese auch nur in der tatsächlich anfallenden Höhe getragen.

Mit welcher Leistung können Sie bei der Insassenunfallversicherung rechnen?

Andererseits bestimmt sich die Leistung der Insassenunfallversicherung nach einer Gliedertaxe, die anteilig einen bestimmten Prozentsatz der Versicherungssumme für jedes betroffene Körperteil festsetzt. Jedoch gelten bei mehreren Fahrzeuginsassen zusätzliche Regeln. Im sogenannten "Pauschalsystem" in dem alle Insassen versichert sind, erhöht sich die Versicherungssumme ab dem zweiten Insassen ohne Zusatzbeitrag um 50 Prozent. 

Im Leistungsfall wird bei einem Unfall die erhöhte Versicherungssumme durch die Insassen geteilt. Waren beispielsweise bei einem Unfall vier Insassen im Fahrzeug und verlor einer dieser Insassen bei dem Unfall den Daumen (= 20 Prozent), so bedeutet dies bei einer ursprünglichen Versicherungssumme von 100.000 Euro eine Versicherungsleistung von 7.500 Euro. Wie wird das berechnet?

Die auf 150.000 Euro erhöhte Versicherungssumme wird durch die Anzahl der Personen geteilt. Daher stehen pro Insasse höchstens 37.500 Euro zur Verfügung. 20 Prozent von 37.500 Euro sind 7.500 Euro. Daraus ergibt sich auch die Schwierigkeit, eine angemessene Versicherungssumme zu kalkulieren. Dies ist bei einer herkömmlichen Unfallversicherung anders, bei der nur die im Vertrag genannten versicherten Personen berechtigt sind, Leistungen zu erhalten.

Insassenunfall- und Kfz-Haftpflichtversicherung: Wo ist die Lücke?

Die Kosten für die Behandlung als unfallverursachender Fahrer werden von der Kfz-Haftpflichtversicherung nicht übernommen, die Behandlungskosten Ihrer Mitfahrer hingegen schon. Dies gilt auch für Familienangehörige. Ihnen entstehen bezüglich der Kfz-Haftpflichtversicherung keine Nachteile, wenn etwaige Schäden über diese Versicherung abgerechnet werden.

Eine Rückstufung ist nur davon abhängig, ob überhaupt Versicherungsleistungen gezahlt werden, aber nicht davon, wer die Ansprüche stellt. Stellt Ihr Unfallgegner Ansprüche an die Kfz-Haftpflichtversicherung, kommt es zu einer Rückstufung.

Eine Kfz-Haftpflichtversicherung müssen Sie abschließen, daher bleiben Sie als Fahrer der "Hauptprofiteur" einer Kfz- oder Insassenunfallversicherung. Achten Sie deshalb darauf, welche Leistungen die Versicherung für Sie als Fahrer bietet. Viele Versicherer wissen um die Versorgungslücke, die dem Fahrer ohne separate Unfallversicherung droht, und bieten Unfallversicherungen an, die beispielsweise durch eine erhöhte Invaliditätsleitung auf ihn ausgerichtet sind.

Wenn Sie sich doch entschließen, eine Kfz-Unfallversicherung abzuschließen, achten Sie in erster Linie darauf, dass Sie als Fahrer gut abgesichert sind. Einige Versicherer bieten eine spezielle Fahrer-Unfallversicherung an. Diese ist als Schadenversicherung konzipiert und bemisst die Leistung an den konkret für den Verletzten anfallenden Kosten.

Diese Variante ist als Ergänzung zur Kfz-Haftpflichtversicherung gedacht – beachten Sie allerdings, dass diese, anders als die herkömmliche Unfallversicherung, nur leistet, wenn Sie während des Unfalls hinter dem Steuer saßen.

Tipp: Nahezu alle Schäden, die Sie und Ihre Mitfahrer erleiden, werden von anderen Versicherungsformen erfasst. Insbesondere Kfz-Haftpflicht-, Kranken- und Berufsunfähigkeitsversicherungen decken große Teile des Leistungsspektrums einer Insassenunfallversicherung ab.

Wir halten die Insassen-Unfallversicherung deshalb für verzichtbar  – wie einige anderen Policen auch. Lediglich bei Auslandsreisen kann ein Abschluss sinnvoll sein, da sie den Differenzbetrag zu einer ausländischen Kfz-Haftpflichtversicherung tragen kann. 

Möchten Sie Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung sinnvoll ergänzen, indem Sie sich selbst absichern, so sollten Sie an eine herkömmliche private Unfallversicherung denken, die sich auf Ihre Angehörigen ausdehnen lässt, oder sich allenfalls um eine Fahrer-Unfallversicherung bemühen.