Leistungsbeurteilung von Auszubildenden

Die Beurteilung von Auszubildenden ist eine wichtige Angelegenheit. Gerade bei noch Heranwachsenden spielt die Bewertung, die sie durch ihren Ausbilder – der zweiten Personengruppe neben den Eltern, die versucht ihnen Werte nahezubringen – eine ausgesprochen wichtige Rolle für ihren weiteren Lebensweg, für die Motivation zur Arbeit und Selbstständigkeit im Allgemeinen.

Persönliche Wertungen sind tabu

Viele Wertungskriterien spielen bei der Beurteilung von Leistung und letztendlicher Bewertung eine Rolle. Dabei sind, neben dem jeweiligen Bildungsstand des Anvertrauten, dessen häusliches Umfeld, sein Alter und nicht zuletzt auch sein individueller Reifegrad zu berücksichtigen. Persönliche Antipathien finden hier keinen Platz.

Auch wenn das Äußere des Jugendlichen, sein Haarschnitt oder seine Kleidung, Piercings oder Tattoos unter Umständen nicht den Kriterien entspricht, die der Vorgesetzte vielleicht bei seinen eigenen Kindern anlegt, wäre es fatal, diese in die Beurteilung mit einfließen zu lassen. Dies gilt im Positiven wie auch im Negativen. Objektivität muss gewährleistet sein. Eine Objektivität, die man im Zweifelsfall auch zu beweisen in der Lage sein muss. Nicht der erste und nicht der letzte Eindruck zählen.

Vielmehr ist zu gewährleisten, dass ein faires Bild des Auszubildenden gezeichnet wird. Jugendliche mit hervorragenden Manieren oder einer überdurchschnittlichen rhetorischen Fähigkeit, einer besonderen zeichnerischen Begabung, einem natürlichen Geschick bei der Bearbeitung von Werkstücken sind aufgrund dieser Fähigkeiten nicht zwangsläufig in der Lage, selbstständig zu arbeiten, Teamfähigkeit zu beweisen oder ein Durchhaltevermögen zu zeigen. Auch persönliche Beziehungen, die man vielleicht pflegt, – man spielt in demselben Fußballverein, kennt die Eltern, ist vielleicht sogar mit dem Azubi verwandt – dürfen keinesfalls eine Rolle bei der Bewertung spielen.

Kriterien bei der Beurteilungsfindung

Der Beurteilung eines Auszubildenden liegen zwangsläufig bestimmte Kriterien zugrunde. Hier geht es um die Anforderungen nach der Ausbildungsordnung, der jeweils individuellen Leistungen, die der Jugendliche in Betrieb und der schulischen Ausbildung aufweist, dem allgemeinen Lern- und Leistungsverhalten sowie dem Sozialverhalten. Ein vorher ausgearbeitetes Beurteilungssystem kann bei der objektiven und stimmigen Bewertung eines jugendlichen Auszubildenden von großem Vorteil sein. Die Beurteilung sollte verständlich und akzeptierbar formuliert sein.

Die Vermeidung von Beurteilungstendenzen

Um eine unverfälschte Beurteilung zu erreichen, sollten Sie sich darüber im Klaren sein, dass nicht unbedingt der erste Eindruck zählt. Vorabinformationen über die Persönlichkeit eines Individuums oder Informationen aus zweiter und dritter Hand sind äußerst trügerisch. Das Gesamtbild sollte gesehen werden, einzelne Aspekte nicht überbetont werden.

Nur allzu gerne überträgt man Urteile aus einem Teilbereich auf die Gesamtpersönlichkeit (Piercing, lange Haare etc). Gesellschaftliche Vorurteile Stereotype dürfen nicht in eine Bewertung einfließen, auch wenn das nahezu unmöglich erscheint. Der sogenannte Kontrastirrtum veranlasst den Beurteiler, sich selbst als Maßstab zu verwenden. Er neigt dazu, das Bild, das er von sich selbst hat, in die Bewertung einfließen zu lassen. Ebenso häufig ist der Korrekturfehler. Frühere Beurteilungen beeinflussen die Bewertung gravierend. Vor allem bei Jugendlichen, deren Leistungs- und Verhaltensweisen starken Schwankungen unterworfen sind, ist dieser Fehler vom Beurteilenden leicht zu machen.