Neuer Standardentwurf zur Bewertung von Schulden in IAS 37

Der IASB hat die Notwendigkeit gesehen, weitere Leitlinien zur Bewertung von Schulden zu entwickeln. Diese sind jetzt Gegenstand des im Januar 2010 veröffentlichten Standardentwurfs Bewertung von Schulden in IAS 37 (Measurement of Liabilities in IAS 37).

Nach den im Standardentwurf zur Bewertung von Schulden in IAS 37 enthaltenen Änderungsvorschlägen richtet sich die Bewertung nicht finanzieller Schulden nach dem Betrag, den ein Unternehmen nach vernünftigem kaufmännischen Ermessen bezahlen würde, um sich von der Verpflichtung am Bilanzstichtag zu befreien. Dieser Betrag wird im Standardentwurf zur Bewertung von Schulden in IAS 37 definiert als der niedrigste Wert aus  

  • dem Barwert der Ressourcenabflüsse, die zur Erfüllung der Verbindlichkeit beziehungsweise Verpflichtung erforderlich sind,
  • dem Betrag, den das Unternehmen dem Gläubiger zu zahlen hätte, um die Verbindlichkeit beziehungsweise Verpflichtung abzulösen und
  • dem Betrag, der notwendig wäre, um die Verpflichtung auf einen Dritten zu übertragen.

Die Änderungsvorschläge im Standardentwurf zur Bewertung von Schulden in IAS 37 sehen eine Entfernung des Begriffs der bestmöglichen Schätzung (best estimate) vor. Danach wurde eine einzelne Schuld bisher mit dem Wert der höchsten Wahrscheinlichkeit bewertet.  

Der Erwartungswert zur Bewertung von Schulden 
Nach dem Standardentwurf zur Bewertung von Schulden in IAS 37 ist der Barwert der erforderlichen Ausgaben zur Erfüllung der Verpflichtung stattdessen unter Heranziehung des Erwartungswertes (expected cash flows) zu ermitteln. Singuläre Schulden wären daher nicht mehr wie bisher mit dem vollen Erfüllungsbetrag, sondern in Höhe des Erwartungswertes des mit ihnen verbundenen Ressourcenabflusses zu erfassen.  

Bei Sachleistungsverpflichtungen soll die Schuld nach dem Standardentwurf zur Bewertung von Schulden in IAS 37 mit dem Betrag bewertet werden, den das Unternehmen nach vernünftigem kaufmännischen Handeln an eine andere Partei zahlen würde, die die Erbringung der Dienstleistung übernimmt. Ferner soll bei der Bewertung der Schuld das Risiko berücksichtigt werden, dass die tatsächlichen Ressourcenabflüsse von den erwarteten abweichen.

Stellungnahmen zum Standardentwurf zur Bewertung von Schulden in IAS 37
Stellungnahmen zum Standardentwurf zur Bewertung von Schulden in IAS 37 können bis zum 12. April 2010 abgegeben werden.  

Mit einem Arbeitsentwurf des gesamten neuen Standardentwurfs zur Bewertung von Schulden in IAS 37 wird im Februar 2010 gerechnet. Nach den Plänen des IASB ist im dritten Quartal 2010 mit einer Veröffentlichung eines neuen IFRS zu rechnen, welcher den bestehenden IAS 37 ersetzt.