Mitarbeiterbeurteilung – Das sollten Sie bei der Beurteilung der Mitarbeiter beachten

Für eine gerechte Entlohnung sowie die Planung des beruflichen Werdegangs eines Mitarbeiters ist es notwendig, die Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft eines Mitarbeiters einzuschätzen. Damit diese Einschätzung möglichst objektiv erfolgt, sollten im Idealfall mehrere Personen die Einschätzung anhand einer vorgegebenen Checkliste vornehmen.

Eine Mitarbeiterbeurteilung sollte stets objektiv sein

Die Mitarbeiterbeurteilung stellt in vielen Fällen die Grundlage für den weiteren beruflichen Werdegang eines Mitarbeiters im Unternehmen dar. Sie ist somit für den Mitarbeiter aber auch für das Unternehmen von hoher Bedeutung.

Aufgrund dieser Tatsache ist es wichtig, dass die Mitarbeiterbeurteilung möglichst objektiv erfolgt. Anderenfalls ist es denkbar, dass sich der Mitarbeiter ungerecht behandelt fühlt oder dass das Unternehmen eine falsche Entscheidung trifft. Um dies zu verhindern, empfiehlt es sich, dass:

  • Mehrere Personen einen Mitarbeiter beurteilen
  • Bei der Beurteilung eines Mitarbeiters eine bestimmte Checkliste verwendet wird
  • Für die Einschätzung der einzelnen Punkte genaue Vorgaben gemacht werden

Nur wenn diese Voraussetzungen gegeben sind, ist eine vergleichsweise objektive Beurteilung möglich. Vollständig objektiv wird eine Beurteilung jedoch nie sein, da einzelner Punkte, wie zum Beispiel die Leistungsbereitschaft, mit der individuellen Wahrnehmung des Beurteilers zu tun hat und somit immer ein wenig subjektiv ist.

Die Bestandteile einer Mitarbeiterbeurteilung

Im Rahmen einer Mitarbeiterbeurteilung sollten verschiedene Punkte betrachtet werden. Für ein aussagekräftiges Bild ist es sinnvoll, mindestens folgende Punkte einzuschätzen:

  • Die Arbeitsqualität des Mitarbeiters
  • Die Arbeitsquantität des Mitarbeiters
  • Das Leistungsverhalten des Mitarbeiters
  • Das Führungsverhalten des Mitarbeiters, sofern es sich bei dem Mitarbeiter um eine Führungskraft handelt

Eine Beurteilung dieser einzelnen Punkte sollte natürlich nicht pauschal erfolgen. Vielmehr ist es sinnvoll, verschiedene Aspekte zu betrachten. So sollte man zum Beispiel die Arbeitsqualität, die Ordnung am Arbeitsplatz, die Arbeitsmenge, die Termintreue, die Zuverlässigkeit, die Bereitschaft für die Übernahme von Verantwortung, die Durchsetzungsfähigkeit sowie die Motivationsfähigkeit eines Arbeitnehmers bzw. einer Führungskraft bewerten.

Eine 360-Grad-Beurteilung bietet ein umfassendes Bild

Die Einschätzung der Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten eines anderen Mitarbeiters können von Person zu Person variieren. So ist es zum Beispiel denkbar, dass ein Vorgesetzter die Leistungsfähigkeit eines Mitarbeiters anders einschätzt als die Kollegen.

Aus diesem Grund ist die Beurteilung eines Mitarbeiters auf der Grundlage der Einschätzung einer einzelnen Person bzw. Personengruppe nur bedingt aussagefähig. Deshalb empfiehlt es sich, eine sogenannte 360-Grad-Beurteilung durchzuführen.

Eine Einschätzung des Mitarbeiters in Form von einer 360-Grad-Beurteilung besteht in der Regel aus folgenden drei Komponenten:

  • Der Abwärtsbeurteilung
  • Der Aufwärtsbeurteilung
  • Der Gleichgestelltenbeurteilung

Bei der Abwärtsbeurteilung handelt es sich um die Beurteilung durch den direkten Vorgesetzten. Dieser macht im Rahmen seiner Beurteilung zum Beispiel Angaben über die Arbeitsqualität, die Arbeitsquantität und das Leistungsverhalten des Mitarbeiters. Ähnliche Angaben werden auch durch die Kollegen, zum Beispiel die Teammitglieder, im Rahmen einer Gleichgestelltenbeurteilung gemacht.

Neben diesen beiden Formen der Beurteilung gibt es noch die Aufwärtsbeurteilung. Bei dieser Beurteilung schätzen die Mitarbeiter ihren direkten Vorgesetzten ein. Dabei liegt der Schwerpunkt dieser Einschätzung vor allem bei der Beurteilung des Führungsverhaltens des Vorgesetzten.