Das betriebliche Rechnungswesen ermittelt Mengen- und Wertgrößen eines Unternehmens, bereitet sie auf, analysiert und dokumentiert sie. Es umfasst sowohl externe als auch interne Aufgaben zu den Zwecken der Dokumentation, Kontrolle und Disposition, die mit unterschiedlichen Schwerpunkten üblicherweise in getrennten Bereichen ausgeführt werden.
Während sich das externe Rechnungswesen, das auch als Finanz- und Geschäftsbuchhaltung bezeichnet wird, insbesondere an unternehmensexterne Adressaten richtet, hat das interne Rechnungswesen – die Betriebsbuchhaltung – vor allem die Aufgabe, der Geschäftsleitung entscheidungsorientierte Daten zur Verfügung zu stellen. In diesem Bereich ist die Kosten- und Leistungsrechnung als zukunftsorientiertes Planungs- und Steuerungsinstrument angesiedelt.
Aufgaben der Kosten- und Leistungsrechnung
Durch die Kosten- und Leistungsrechnung werden zur Unterstützung unternehmensinterner Entscheidungen nur die dem eigentlichen Betriebszweck dienenden Teile des Unternehmensgeschehens zahlenmäßig erfasst und verarbeitet. Dabei stehen mengen- und wertmäßige Analysen des Faktorverbrauchs und des innerbetrieblichen Prozesses der Leistungserstellung im Vordergrund.
Die Kosten- und Leistungsrechnung umfasst somit verschiedene kalkulatorische Berechnungen, die insbesondere verschiedene Wirtschaftlichkeitsanalysen ermöglichen.
Die Betriebsergebnisrechnung
Die Kosten- und Leistungsrechnung wird in der Regel monatlich durch die Betriebsergebnisrechnung abgeschlossen.
Da die Informationsanforderungen an moderne Kostenrechnungssysteme in den letzten Jahren stetig gestiegen sind, hat dies dazu geführt, dass sich neben der externen Rechnungslegung ein eigenständiges internes Rechnungswesen entwickelt hat. Bedingt durch ihre flexiblen und aussagekräftigen Auswertungsmöglichkeiten stellt die Kosten- und Leistungsrechnung heute ein wertvolles Instrument der Unternehmensführung dar, welches in einem erheblichen Maße dazu beitragen kann, den Wettbewerbsanforderungen am Markt standzuhalten.
Keine Vorgaben für die Kosten- und Leistungsrechnung
Während im Rahmen der externen Rechnungslegung zahlreiche gesetzliche Vorschriften (des Handels- und Steuerrechts) zu beachten sind, liegt das Führen der – nicht gesetzlich vorgeschriebenen – Kosten- und Leistungsrechnung sowie ihre konkrete Ausgestaltung (zum Beispiel die Berücksichtigung von Voll- oder Teilkosten oder die Unterscheidung von Ist-, Normal- oder Plankosten) im alleinigen Ermessen des Unternehmens.