Unterscheiden Sie diese Bereiche der Kostenrechnung

Im Rahmen der Kostenrechnung unterscheiden Sie zwischen folgenden Bereichen, die sich von der Aufgabenstellung und den Zielen deutlich unterscheiden: Kostenartenrechnung, Kostenstellenrechnung und Kostenträgerrechnung. Erfahren Sie hier, was die einzelnen Rechnungen bedeuten.

Bereich 1 der Kostenrechnung: Kostenartenrechnung

In diesem ersten Bereich der Kostenrechnung wird der mengenmäßige Verbrauch an Produktionsfaktoren ermittelt und anschließend bewertet. Es geht hier vor allem darum, die in einer Abrechnungsperiode angefallenen Gesamtkosten zu ermitteln und nach Kostenarten zu erfassen bzw. zu gliedern.

Die Daten, die in die Kostenartenrechnung eingehen, stammen entweder direkt aus der Finanzbuchhaltung oder aus anderen Bereichen, die aufgrund ihres Volumens zunächst eigenständig abgerechnet werden, etwa der Material- und Anlagenrechnung oder der Lohn- und Gehaltsbuchhaltung.

Bereits in diesem Bereich der Kostenrechnung ist ein Hinweis
erforderlich, wie die einzelnen Kostenarten weiter zu verrechnen sind,
d. h., ob Einzel- oder Gemeinkosten
vorliegen. Während Sie Einzelkosten direkt bestimmten
Endprodukteinheiten zurechnen können, ist Ihnen dies bei den
Gemeinkosten nicht möglich. Um auch die Gemeinkosten möglichst
verursachungsgerecht den Kostenträgern anzulasten, werden sie über den
nächsten Bereich der Kostenrechnung – der Kostenstellenrechnung – weiterverrechnet.

Bereich 2 der Kostenrechnung: Kostenstellenrechnung

Für die Kostenstellenrechnung unterteilen Sie Ihr Unternehmen zunächst in sogenannte Kostenstellen.

Kostenstellen sind eindeutig abgrenzbare Abteilungen oder betriebliche Teilbereiche. Durch die Kostenrechnung werden den Kostenstellen zunächst die in der Kostenartenrechnung erfassten Gemeinkosten zugeordnet. Anschließend werden diese Kosten gemäß der Inanspruchnahme innerbetrieblicher Leistungen auf andere Kostenstellen verteilt.

Innerbetriebliche Leistungsverrechnung

Eine solche Kostenumlage ist allerdings erst auf Grundlage einer detaillierten Erfassung der innerbetrieblichen Leistungsverflechtungen möglich.

Schließlich werden mithilfe der Kostenrechnung Kalkulationssätze ermittelt, mit deren Hilfe die Gemeinkosten aus der Kostenstellenrechnung auf die Endprodukte verteilt werden können. Basierend auf der Kostenstellenrechnung können Sie durch Soll-Ist-Vergleiche die Wirtschaftlichkeit Ihres Unternehmens überwachen.

Bereich 3 der Kostenrechnung: Kostenträgerrechnung

Im Rahmen der Kostenträgerrechnung unterscheidet man zwischen der Kostenträgerstückrechnung (Kalkulation) und der Kostenträgerzeitrechnung. Letztere bezeichnet man auch als kurzfristige Erfolgsrechnung oder Betriebsergebnisrechnung.

Ziel der Kostenträgerstückrechnung ist es, im Rahmen der Kosten- und Leistungsrechnung die Kosten je Einheit des Endproduktes zu ermitteln. Berechnet werden die Selbstkosten, die aus Herstellkosten zuzüglich Verwaltungs- und Vertriebskosten pro Kostenträgereinheit bestehen.

Zu den weiteren wichtigen Aufgaben der Kostenrechnung gehört es, den monatlichen Erfolg eines Unternehmens auszuweisen. Dabei werden abgesetzte Erzeugnisse mit ihren Selbstkosten, Halb- oder Fertigwarenbestände in der Regel mit ihren Herstellungskosten bewertet. Damit diese Werte vorliegen, muss der kurzfristigen Erfolgsrechnung die Kalkulation vorgeschaltet sein.