Der Zessionskredit ist keine eigenständige Kreditart

Der Zessionskredit ist keine eigenständige Kreditart. Vielmehr handelt es sich um einen Kontokorrentkredit, der durch die Abtretung von Forderungen gesichert ist. Hierbei sind aber einige Fallstricke zu berücksichtigen.

Wenn Sie bei Ihrer Hausbank ein Darlehen aufnehmen oder einen Dispositionskredit beantragen, stellt Ihnen Ihr Kreditsachbearbeiter wahrscheinlich sofort die Frage, welche Sicherheiten Sie zur Verfügung stellen können. Die Sicherungsabtretung von Forderungen ist hierbei ein bevorzugtes Instrument, da Forderungen leicht abgetreten werden können, um so die Darlehensrückzahlungsforderung zu sichern. Der Zessionskredit ist daher sowohl bei Unternehmen als auch bei Banken sehr beliebt.

Merkmale des Zessionskredits

Bei einem Zessionskredit tritt der Kreditnehmer bzw. bisherige Gläubiger (Zedent) in einer Abtretungserklärung – die nicht an eine bestimmte Form gebunden ist – dem neuen Gläubiger (Zessionar) seine Forderungen gegenüber einem Dritten (Drittschuldner) zur Sicherung ab. Mit dieser Abtretung verschafft der Zedent dem Zessionar die uneingeschränkte Gläubigerstellung. Es können sowohl bestehende als auch zukünftige Forderungen abgetreten werden.

 

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Da im Rahmen des Zessionskredits die Forderung nur zur Sicherung abgetreten wird, bleiben sowohl die Forderungen des Kreditgebers gegenüber dem Kreditnehmer als auch die abgetretene Forderung des Kreditnehmers gegen dessen Schuldner unabhängig voneinander bestehen.

Hinweis: Beim Zessionskredit trägt – anders als beispielsweise beim Factoring – der Kreditgeber nicht das mit der Forderung verbundene Ausfallrisiko. Der Kreditgeber kann bei Zahlungsausfall vielmehr seine Ansprüche gegenüber dem Zedenten geltend machen.

Beim Zessionskredit werden mehrere Rechtsgeschäfte abgeschlossen

Beim Zessionskredit werden in der Regel zwischen Sicherungsgeber und Sicherungsnehmer gleich mehrere Rechtsgeschäfte abgeschlossen. Zunächst das Rechtsgeschäft, aus dem die gesicherte Forderung erwächst, dann der Sicherungsvertrag und schließlich der Abtretungsvertrag, der die Abtretung der Forderung zum Gegenstand hat, die die Sicherheit darstellen soll.

Beispiel: Ihre Bank gewährt Ihnen ein Darlehen in Höhe von 10.000 Euro. Zur Sicherung dieses Darlehens treten Sie Ihrer Bank eine Forderung in Höhe von 25.000 Euro ab, die Sie gegenüber einem Kunden haben.

Bei diesem Zessionskredit ist das Rechtsgeschäft, aus dem die zu sichernde Forderung erwächst, der Kreditvertrag zwischen Ihnen und Ihrer Bank. Der Sicherungsvertrag ist die rechtliche Grundlage für die Abtretung. Daraus ergeben sich die folgenden Pflichten:

  • Sie müssen Ihre Forderung in Höhe von 25.000 Euro an Ihre Bank abtreten
  • Sie müssen Ihre Bank benachrichtigen, wenn die abgetretene Forderung von einem anderen Gläubiger des Sicherungsgebers gepfändet wird.

Wann bekommen Sie beim Zessionskredit die Forderung zurück?

Beim Zessionskredit ist es in der Regel üblich, wenn Ihre Bank sich dazu verpflichtet, die abgetretene Forderung auf Sie zurück zu übertragen, sobald sie wegen der zu sichernden Ansprüche befriedigt wird – Sie das Darlehen also beispielsweise zurückzahlen.

Stiller oder offener Zessionskredit?

Hinsichtlich der Erkennbarkeit wird zwischen dem stillen und dem offenen Zessionskredit unterschieden. Bei der stillen Zession wird dem Drittschuldner die Abtretung nicht angezeigt. Demgegenüber wird der Drittschuldner beim offenen Zessionskredit über die Abtretung informiert.

Vorsicht bei der Mantelzession

Der Zessionskredit wird häufig im Zusammenhang mit einem Dispositionskredit durchgeführt. Die Abtretung einer einzigen Forderung kommt hierbei in der Regel nicht in Betracht. Beim Dispositionskredit ist daher, im Gegensatz zur Einzelabtretung, die Form der Mantelzession oder der Globalzession üblich.

Bei der Mantelzession verpflichten Sie sich, laufend Forderungen in Höhe eines bestimmten Gesamtbetrags an Ihre Bank abzutreten. Die Abtretung erfolgt erst, nachdem die Rechnungskopien oder Debitorenlisten eingereicht worden sind.

Meine Empfehlung: Banken versuchen in der Regel, sich zur Absicherung Ihres Dispositionskredits sämtliche Forderungen abtreten zu lassen. Der gesamte Forderungsbestand ist in der Regel aber deutlich höher als der Dispo-Kredit. Beschränken Sie daher die abgetretene Summe auf einen bestimmten Betrag oder treten Sie nur Forderungen von Kunden ab, deren Firma mit bestimmten Buchstaben beginnt.

Beispiel: Im Rahmen des Zessionskredits werden alle Forderungen von Kunden abgetreten, sofern die Firma mit den Buchstaben von A bis N beginnt.