Bei einer Globalzession tritt Ihr Unternehmen alle bestehenden und alle zukünftig entstehenden Forderungen an den Kreditnehmer ab. Nicht selten ist diese aber von Anfang an unwirksam oder kann im Laufe der Zeit unwirksam werden.
Wann ist die Globalzession unzulässig bzw. unwirksam?
Angesichts der weitreichenden Folgen, die mit einer Globalzession verbunden sind, stellt sich automatisch die Frage, ob dies überhaupt zulässig ist. So könnte man beispielsweise die Auffassung vertreten, dass die Globalzession den Schuldner (Zedenten) unangemessen benachteiligt oder eine Kreditsicherheit gegen die guten Sitten verstößt und daher unwirksam ist.
Wenn sich durch die Globalzession die wirtschaftliche
Bewegungsfreiheit des Zedenten sehr stark einschränkt oder der
Tatbestand der Übersicherung erfüllt ist, könnte die Globalzession
tatsächlich unwirksam sein. Insbesondere der Tatbestand der
Übersicherung kann dabei auch nachträglich eintreten, wenn sich etwa
durch Tilgung eines Kredites
ein Missverhältnis zwischen dem restlichen Darlehen und der
abgetretenen Forderungssumme ergibt. Ist ein solches Missverhältnis
bereits bei Vertragsabschluss erkennbar, so kann die formularmäßige
Globalzession unwirksam sein.
Meine Empfehlung: Prüfen Sie bei einer Globalzession regelmäßig, ob
der abgetretene Forderungsbetrag noch in einem sinnvollen Verhältnis zum
verbleibenden Darlehensbetrag steht. Diese Prüfung ist vor allem dann wichtig, wenn zur Besicherung des Darlehens weitere Sicherheiten hingegeben wurden.
Die Bank bzw. der Kreditgeber kann – wie bei der Sicherungsübereignung – die Folge der Unwirksamkeit einer Globalzession häufig nur vermeiden, wenn er dem Kreditnehmer einen Anspruch auf Rückübertragung der nicht mehr benötigten Sicherheiten einräumt. Man spricht in diesem Zusammenhang auch von Freigabeklausel.
Die Globalzession bei verlängertem Eigentumsvorbehalt
Treffen Globalzession und verlängerter Eigentumsvorbehalt zusammen, können sich einige Besonderheiten ergeben. Werden durch Außenstehende Waren unter verlängertem Eigentumsvorbehalt geliefert, kann die Abtretung der Kaufpreisforderung (im Rahmen der Globalzession) mit einer Abtretung derselben Forderung an den Warenlieferanten im Rahmen eines verlängerten Eigentumsvorbehalts zusammentreffen.
In einem solchen Fall geht im Allgemeinen die erste Abtretung der späteren vor. Als Folge hiervon hat der verlängerte Eigentumsvorbehalt die höhere Priorität. Wäre dies nicht der Fall, würde sich wohl auch kein Lieferant mehr finden, Kunden zu beliefern, die im Rahmen einer Globalzession ihre Forderungen abgetreten haben.
Wann kann eine Globalzession nichtig sein?
Eine Globalzession kann daher auch wegen Verleitung zum Vertragsbruch nichtig sein, wenn sie sich auf Forderungen erstreckt, die von einem verlängerten Eigentumsvorbehalt erfasst werden. Wirksam ist die Globalzession in der Regel nur, wenn sie sich ausdrücklich nicht auf solche Forderungen beziehen kann.