Unterscheiden Sie bei der Verjährung von Forderungen
Zunächst sollten Sie in dem Zusammenhang mit der Verjährung von Forderungen zwei Dinge unterscheiden. Erstens tarifvertragliche oder arbeitsvertragliche Ausschlussfristen und zweitens die gesetzliche Verjährung.
Tarifvertragliche Verjährung von Forderungen
Soweit in einem Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag eine Ausschlussfrist wirksam definiert ist, können Forderungen gegen den Arbeitnehmer (z.B. Schadensersatz) oder gegen Sie als Arbeitgeber (z.B. auf Lohnzahlung) nur innerhalb der dort genannten Fristen und auf die dort beschriebene Weise geltend gemacht werden. Passiert das nicht, so sind die Forderungen nicht mehr mit Aussicht auf Erfolg gerichtlich geltend zu machen.
Gesetzliche Verjährung von Forderungen
Aber auch, wenn keine Ausschlussfrist vereinbart ist, können Forderungen nicht unbegrenzt lange geltend gemacht werden. Denn dann greifen zur Verjährung von Forderungen im Arbeitsrecht die gesetzlichen Verjährungsregeln des BGB. Danach verjähren Ansprüche innerhalb von 3 Jahren, § 195 BGB. Die Frist beginnt immer am 31.12 des Jahres zu laufen, in dem die Forderung entstanden sind.
Ein Beispiel zur Verjährung von Forderungen: Gehaltsansprüche aus dem Februar 2006 sind am 31.12.2009 verjährt.
Die Verjährung von Forderungen muss geltend gemacht werden
Wenn Sie der Ansicht sind, dass eine Forderung, die gegen Sie geltend gemahnt wird, verjährt ist, müssen Sie aktiv werden. Denn es handelt sich bei der Verjährung von Forderungen um eine sog. Einrede. Das Gericht berücksichtigt diese nur, wenn Sie ausdrücklich geltend gemacht wird. Erheben Sie daher ggfs. ausdrücklich im Prozess die "Einrede der Verjährung", wenn zu alte Forderungen gegen Sie geltend gemacht werden.
So reagieren Sie bei drohender Verjährung von Forderungen
Wenn Sie auf der anderen Seite stehen, also von jemandem noch Geld bekommen, wollen Sie selbstverständlich die Verjährung von Forderungen verhindern. Auch dazu müssen Sie aktiv werden.
Gerade, weil die Verjährung von Forderungen jetzt zum Jahresende droht, sollten Sie jetzt handeln. Beantragen Sie ggfs. noch in diesem Jahr einen gerichtlichen Mahnbescheid, um die Verjährung zu verhindern. Achtung: Eine von Ihnen geschriebene Mahnung verhindert die Verjährung von Forderungen nicht. Das Formular für Mahnbescheide erhalten Sie im Schreibwarenhandel oder Sie stellen den Antrag online. Weitere Informationen und Adressen zum gerichtlichen Mahnverfahren finden Sie im Internet, z.B. hier.