Spätestens mit der Einführung flexibler Arbeitszeitsysteme wurde die Zeiterfassung auch in produktionsfernen Arbeitsbereichen ein wichtiges Thema. Insbesondere dort, wo in Schichten gearbeitet wurde, war Zeiterfassung, in der Regel durch Stempelkarten, schon lange bekannt. In Bürobereichen machten Gleitzeitregelungen die Erfassung von Kommens- und Gehenszeiten notwendig.
Erst mit Einführung technischer Lösungen ließ sich dies realisieren, denn eine manuelle Aufzeichnung hätte einen immensen Verwaltungsaufwand nach sich gezogen. Die seit dieser Zeit eingesetzten Erfassungssysteme basieren im Wesentlichen auf dem Einsatz von Magnet- und später Chipkarten, die in Verbindung mit an Eingängen angebrachten Lesegeräten die Zeiterfassung ermöglichen.
Biometrische Zeiterfassung braucht keine Karten
Der Verzicht auf eine Karte ist eines der wesentlichen Merkmale biometrischer Zeiterfassung. Biometrische Merkmale haben die Eigenschaft, dass sie unlösbar mit ihrem Träger verbunden sind. Sie können, anders als Karten, nie zu Hause vergessen werden, gehen nicht kaputt und können niemand anderem überlassen werden. Letzteres schließt Betrugsversuche weitestgehend aus.
Biometrische Zeiterfassung und Zutrittskontrolle
Aufgrund der großen Sicherheit bietet es sich an, biometrische Systeme auch für die Zutrittskontrolle zu verwenden. Um Lesegeräte einzusparen, ist eine kombinierte Nutzung möglich. Hierbei ist darauf zu achten, dass durch technische und organisatorische Regelungen vermieden wird, dass Bewegungsprofile von Mitarbeitern erstellt werden können.
Fingerabdruck oder Irisscan als biometrisches Merkmal
Technisch sind mehrere biometrische Merkmale für die Nutzung in der Zeiterfassung möglich. In der Praxis wird der Fingerabdruck, seltener ein Irisscan genutzt. Entscheidend sind eine schnelle, fehlerfreie Erfassungsmöglichkeit und kostengünstige Lesegeräte. Andere biometrische Verfahren, wie z. B. die Spracherkennung eigenen sich eher für andere Anwendungsfälle.