Reduzieren Sie das biometrische Risiko – auch das Ihrer Familie

Wussten Sie, dass Sie als Rentner oder zukünftiger Rentner in Deutschland einem „biometrischen Risiko“ unterliegen? Ökonomisch betrachtet werden die „Alten“, die körperlich nicht mehr in der Lage sind, den Anforderungen eines aufreibenden Arbeitslebens nachzukommen, „ausgemustert“. Die meisten von Ihnen längst bevor Sie das staatlich definierte Rentenalter von 65 bzw. künftig 67 Jahren erreicht haben. Für all diese Menschen gibt es in unserer Gesellschaft ein „biometrisches Risiko“ (Rürup-Kommission), gegen das die Rentenversicherung versichern will.
Das biometrische Risiko
Ihr persönliches biometrisches Risiko besteht darin, dass Sie – hoffentlich – eine Lebenszeit haben, die länger ist als Ihre Lebensarbeitszeit. Dabei fallen Biologie und Ökonomie auseinander. Es ist in unserer Gesellschaft ein Risiko, länger zu leben als man in der Lage ist zu arbeiten, weil die Einkommensquelle entfällt. Eine erschütternde Wahrheit, welche die Rürup-Kommission offen ausspricht. Selbst wenn ein Arbeitsleben 30 oder 40 Jahre gedauert hat, ist es in der Mehrzahl aller Fälle so, dass während dieser Zeit nicht genug Vermögen angehäuft werden konnte, von dem man im Alter dann zehren und sich ein nettes Leben machen könnte.
Für eine junge Generation wird dieser Effekt noch weitaus dramatischer ausfallen, das Wort „Altersarmut“ wird in unsere Gesellschaft zwangsläufig Einzug erhalten.

Reduzieren Sie das biometrische Risiko und das Ihrer Familie
Der Mantel einer Lebensversicherung – gerade von ausländischen Anbietern – bietet eine ideale Antwort auf das biometrische Risiko. Mittels dieser Struktur können Sie als junger Mensch Ihren Vermögensaufbau renditeoptimiert und abgesichert betreiben. Im Alter ist es ein ideales Instrument, um die Substanz Ihres Vermögens zu erhalten, zu mehren und zu sichern, um gut leben zu können oder Ihr Vermögen steueroptimiert zu vererben.

Praxis-Tipp

Beispielsweise die Liechtentsteiner Modelle sind natürlich auch auf deutsches Steuerrecht abgestimmt. Sie können aufgrund der Freiheit Ihres Kapitals dieses Modell auch als Rürup-Rente gestalten. Somit kombinieren Sie inländische Vorteile mit ausländischen Gestaltungsmöglichkeiten und das vollkommen legal. Damit können Sie im Jahr bis zu 20.000 Euro – von Ihrer Prämienzahlung über die Grenze – als Sonderausgaben in Deutschland absetzen!