Angebote: Per E-Mail auch ohne Unterschrift verbindlich?
Lesezeit: < 1 Minute- Angebote per E-Mail haben denselben Status wie unterschriebene Angebote, die Sie per Post erhalten. Sonst wäre es in der Zeit von Internet und E-Mail kaum möglich, Verträge online abzuschließen. Und dies geschieht ja alle Tage. Sie bestellen etwas via Internet − und schon sind Sie einen Vertrag eingegangen, ohne dass Sie unterschrieben haben. Angebote im Internet, von Onlineshops beispielsweise, sind ebenfalls nicht unterschrieben.
- Deshalb gilt: Angebote, die Sie per Mail erhalten oder selbst verschicken, sind verbindlich.
- Angebote per E-Mail haben denselben Status wie unterschriebene Angebote, die Sie per Post erhalten. Sonst wäre es in der Zeit von Internet und E-Mail kaum möglich, Verträge online abzuschließen. Und dies geschieht ja alle Tage. Sie bestellen etwas via Internet − und schon sind Sie einen Vertrag eingegangen, ohne dass Sie unterschrieben haben. Angebote im Internet, von Onlineshops beispielsweise, sind ebenfalls nicht unterschrieben.
- Deshalb gilt: Angebote, die Sie per Mail erhalten oder selbst verschicken, sind verbindlich.
Häufig werden Angebote per E-Mail ohne Unterschrift verschickt. Sind diese genauso verbindlich wie per Post versendete und handschriftlich unterzeichnete Angebote? Dazu schreibt „Der neue Brief-Berater“:
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