Werbungskosten für das Arbeitszimmer: Überblick über Urteile und Verfahren

Die Urteile und anhängigen Verfahren zur Absetzbarkeit des Arbeitszimmers als Werbungskosten in der Steuererklärung sind nahezu zahllos. Daher haben wir Ihnen zur besseren Übersicht und zur Vereinfachung der eigenen Steuererklärung eine Übersicht über die bisherigen Beiträge erstellt.

Arbeitszimmer in der Steuererklärung
Im aktuellen Einkommensteuergesetz wird geregelt, dass die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sowie die Kosten der Ausstattung steuerlich nicht abgezogen werden dürfen. Zum steuermindernden Abzug des Arbeitszimmers als Werbungskosten in der Steuererklärung kann man daher seit 2007 nur noch gelangen, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet.

Bis einschließlich 2006 konnten die Werbungskosten für das Arbeitszimmer hingegen noch in wesentlich mehr Fällen steuermindernd in der Steuererklärung angesetzt werden.

Die seit 2007 geltende Gesetzesverschärfung hat daher zur Folge, dass unzählige Rechtsstreitigkeiten anhängig sind. Damit Sie nicht den Überblick verlieren hier die wichtigstes Verweise:

Wie Sie schließlich Vorgehen müssen, um von einem der angesprochenen Verfahren zu profitieren Erfahren Sie in folgenden Beiträgen: