Der Abzug von Werbungskosten ist bei der Vermietung von Immobilien von entscheidender praktischer Bedeutung, da ansonsten die Steuerbelastung nicht mehr dem wirtschaftlichem Ertrag der Immobilie entspricht.
Immobilien und ihre Werbungskosten
Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. Sie sind bei der Einkunftsart abzuziehen, bei der sie erwachsen sind. Wenn also daher ein Veranlassungszusammenhang zu den erzielten Mieteinnahmen besteht, können die entsprechenden Kosten als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abgezogen werden. Der Veranlassungszusammenhang und die Einkünfteerzielungsabsicht sind dabei von entscheidender Bedeutung. Lesen Sie dazu die Serie "Werbungskosten ja oder nein?":
- Werbungskosten ja oder nein? (Teil I)
- Werbungskosten ja oder nein? (Teil II)
- Werbungskosten ja oder nein? (Teil III)
- Werbungskosten ja oder nein? (Teil IV)
Beitragsüberblick zu Werbungskosten bei Immobilien
Da die Werbungskosten direkten Weges auch über die Belastung der Steuern durch die Vermietung der Immobilie entscheiden, sind die Streitfragen in der Rechtsprechung unendlich:
- Werbungskosten beim Kauf eines zum Teil vermieteten Hauses optimieren
- Abkürzungen in der Steuerklärung (Teil 1)
- Abkürzungen in der Steuerklärung (Teil 2)
- Reparatur-Rücklage bei Eigentümergemeinschaften als Werbungskosten?
- Werbungskosten: Vermietung mehrerer Immobilien in einem Mietvertrag
- Mietausfälle: Werbungskostenüberschüsse müssen anerkannt werden