Es war eines der lange erwarteten Urteile des Bundesverfassungsgerichtes. Auch wenn das Urteil im vorliegenden Streitfall positiv ausgegangen ist – also seitens der Kläger gewonnen wurde – so geht in der Allgemeinpresse häufig eines daneben. Die Regelung zum Arbeitszimmer ist nämlich nicht zur Gänze verfassungswidrig. Vielmehr ist nur ein Teilbereich nicht mit dem Grundgesetz in Einklang zu bringen.
Damit hier nichts durcheinander geht und natürlich aufgrund der allgemeinen Gültigkeit und Wichtigkeit des Urteil muss das Thema einfach auch in einem Jahresrückblick 2010 behandelt werden.
Hier finden Sie daher Hintergründe, Fakten, Details und was aus heutiger Sicht in der Zukunft zu tun ist:
Arbeitszimmer-Urteil: Teilweise verfassungswidrig!
Neues Arbeitszimmer-Urteil: Der Arbeitsplatz entscheidet
Arbeitszimmer-Urteil: Bundesverfassungsgericht zu den Praxisfolgen
Weitere Überlegungen zum Arbeitszimmer
Aufgrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes wird jedoch auch die Unterscheidung zwischen Arbeitsplatz und Arbeitszimmer wieder wichtiger werden. Wo genau der Unterschied zu finden ist finden Sie insbesondere im Beitrag:
Der andere Arbeitsplatz entscheidet!
Das Arbeitszimmer im Steuerrecht ist aber jenseits der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes immer ein Thema. So dürfen wir Sie insbesondere auch noch auf eine Problematik hinweisen, die sie unbedingt im Auge haben sollten.
Wenn nämlich sich in einer ansonsten privat genutzten Immobilie ein eigenbetrieblich genutzter Gebäudeteil, z. B. ein Arbeitszimmer befindet, sollten Sie genauer hinschauen. Alle Hintergründe dazu finden Sie in dem folgenden Beitrag: