Achtung Zeitarbeitsunternehmen: Erste Lohnnachforderungen durchgesetzt

Nachdem sich mittlerweile die erste Aufregung um die Aberkennung der Tariffähigkeit der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) gelegt hat, sorgt ein erstes Urteil zu Lohnnachforderungen für Unmut in der Branche. Denn nun hat eine Arbeitnehmerin eine saftige Lohnnachzahlung vor Gericht zugesprochen bekommen.

Erst kürzlich sorgte ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts zur Tariffähigkeit der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) für ein Raunen und einige böse Überraschungen bei Betrieben, die Verträge mit der Gewerkschaft abgeschlossen haben.

Tariffähigkeit aberkannt
Denn dieser Gewerkschaft wurde die Tariffähigkeit aberkannt, sodass die Leiharbeitnehmer nun Anspruch auf Lohnnachzahlungen in nicht unerheblichem Umfang haben. Dies zeigt auch ein Urteil des Arbeitsgerichts Krefeld (Urteil vom 19. April 2011, Az: 4 CA 3074/10). Wie kürzlich bereits berichtet, drohen den Zeitarbeitsunternehmen nun Lohnnachzahlungen. Aus dieser Vorahnung ist nun Gewissheit geworden, denn es ist ein erstes Urteil dazu ergangen.

Lohnnachzahlung für Leiharbeitnehmerin
Im verhandelten Fall hatte eine Leiharbeitnehmerin, die in diversen Firmen für eine Leiharbeitsfirma tätig war, gegen ihren Arbeitgeber geklagt. Die Leiharbeitnehmerin war über mehrere Jahre zu gering vergütet worden. Sie erhielt bis Mai 2008 einen Stundenlohn von 6,66 Euro, festangestellte Arbeitnehmer erhielten dagegen Stundenlöhne zwischen 8,50 Euro und 10,34 Euro.

Dies verstoße gegen das Equal-Pay-Gebot argumentierte die Arbeitnehmerin vor Gericht und erhielt Recht. Das Arbeitsgericht in Krefeld sah das im Arbeitnehmer-Überlassungsgesetz normierte Equal-Pay-Gebot in diesem Fall verletzt und sprach der Arbeitnehmerin eine ordentliche Lohnnachzahlung zu.

Die Arbeitnehmerin erhält eine Nachzahlung für die letzten vier Jahre in Höhe von 13.200 Euro. Das Arbeitsgericht berief sich dabei auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 14. Dezember 2010, welches der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) die Tariffähigkeit aberkannt hatte und damit die geschlossenen Tarifverträge für unwirksam erklärt hatte.