Mindestlöhne verhindern den Beschäftigungsaufbau für Langzeitarbeitslose und Menschen mit geringer Qualifikation. Während die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns deshalb teilweise sehr vehement abgelehnt wird, halten immer mehr tarifliche Mindestlohnbestimmungen Einzug in die Unternehmen. Hier 2 aktuelle Beispiele.
Mindestlohn für Zeitarbeitnehmer
Der Bundesverband Zeitarbeit Personal-Dienstleistungen (BZA) und der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (IGZ) haben mit der Tarifgemeinschaft Zeitarbeit beim Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) am 30. Mai 2006 einen Mindestlohntarifvertrag abgeschlossen. Danach müssen die beteiligten Zeitarbeitsunternehmen folgende Mindestvergütung beachten:
West | Ost | |
Seit 1.7.2006 | 7,00 Euro | 6,10 Euro |
Ab 1.1.2007 | 7,15 Euro | 6,22 Euro |
Ab 1.1.2008 | 7,31 Euro | 6,36 Euro |
Noch ist der Mindestlohntarifvertrag für die Zeitarbeit aber nicht wirksam. Denn sein Inkraftreten steht unter einer entscheidenden Bedingung: Der Tarifvertrag tritt erst in Kraft, wenn die Branche "Zeitarbeit" in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz aufgenommen und der Mindestlohntarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt wird. Damit wird allerdings in Kürze gerechnet.
Übrigens: Sollte der in der politischen Diskussion stehende gesetzliche Mindestlohn von 7,50 Euro eingeführt werden, hätten nach einer Untersuchung des Instituts für Arbeit und Technik 4,6 Mio. Arbeitnehmer – das sind 14,6 % der Beschäftigten in Deutschland – Anspruch auf eine Lohnerhöhung (Süddeutsche Zeitung vom 12./13. August 2006). Dies beträfe dann besonders Kleinbetriebe, in denen fast jeder 3. Arbeitnehmer weniger als 7,50 Euro verdient.