So sprechen Sie eine Kündigung respektvoll aus

Sie haben ein Jobangebot bekommen, welches Sie aufgrund der Bezahlung und der Karrierechancen nicht ablehnen können; so weit so gut, wäre da nicht noch ihr Arbeitgeber, von dem Sie sich natürlich im Guten trennen möchten. Wenn Sie eine friedliche Einigung erreichen wollen und sich respektvoll von Ihrer bisherigen Arbeitsstelle verabschieden möchten, sollten Sie einige Punkte beachten.

Um Ihre Kündigung respektvoll einzureichen, können Sie folgende Tipps beherzigen:

Die Kündigung form-und fristgerecht abgeben

Um Ihrem Arbeitsvertrag gerecht zu werden, müssen Sie sich an die individuelle vertraglich festgelegte Kündigungsfrist halten und ihren Entschluss schriftlich abgeben. Das offizielle Schreiben muss Ihren vollständigen Namen sowie die explizite Kündigung bei Ihrem Arbeitgeber zu einem bestimmten Datum enthalten.

Dieser Termin kann auch „nächstmöglicher Zeitpunkt“ bezeichnet werden. So entstehen keine Missverständnisse und Ihre Kündigung muss angenommen werden. Ausnahmen davon, wie zum Beispiel eine sofortige Kündigung kann nur ausgesprochen werden, insofern beispielsweise unzumutbare Verhältnisse an Ihrem Arbeitsplatz vorliegen.

Das persönliche Gespräch

Ihr Arbeitgeber sollte allerdings die Kündigung nicht auf dem Postweg erhalten sondern respektvoll, im persönlichen Gespräch mit Ihnen, von Ihrer beruflichen Neuorientierung erfahren. Hierbei sollten Sie respektvoll die positiven Aspekte der bisherigen Stelle betonen und die erfolgreiche Zusammenarbeit loben. Als Kündigungsgrund kann eine persönliche Weiterentwicklung oder die Förderung der individuellen Stärken an einem anderen Arbeitsplatz angeführt werden.

In der Regel wird ein verständnisvoller Chef diese Gründe verstehen und Ihnen eine faire Beurteilung ausstellen. Normalerweise gilt, je höher Sie in der Hierarchie der Firma stehen, desto früher sollten Sie Ihren Arbeitgeber über die berufliche Neuorientierung informieren, damit sich dieser um einen entsprechenden Ersatz für Ihre Position kümmern kann.

Die verbleibende Zeit beim Arbeitgeber 

Sobald Ihre Kündigung ausgesprochen ist, beginnt die restliche Zeit bei Ihrem Arbeitgeber. Und auch hierbei gilt, dass Sie sich so vorbildlich wie möglich verhalten sollten. Zeigen Sie nicht, wie sehr Sie sich auf die neue Stelle freuen, trauern Sie aber auch nicht schon im Voraus den alten Arbeitskollegen nach. Sowohl Ihre Kollegen als auch der Chef freuen sich über eine Mail, in der Sie sich respektvoll nochmals für die gemeinsame Zeit bedanken.

Möglicherweise verbleibender Urlaub bietet sich für diese Zeit an, Sie können sich so intensiv auf die neue Herausforderung vorbereiten und der Arbeitgeber muss Ihre Urlaubstage nicht extra vergüten. Ihren Arbeitsplatz sollten Sie ordentlich hinterlassen und eventuell weiteren Kontakt zum bisherigen Arbeitsplatz halten. Man kann ja nie wissen, wie es beruflich weitergeht.

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