In allen Betrieben gibt es Orte oder Situationen, die die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter gefährden können. Welche Rolle spielen Sie dabei als Arbeitgeber? Was müssen Sie für die Sicherheit tun?
In jedem Betrieb lauern Gefahren. Viele werden zwar sofort erkannt, aber niemand fühlt sich für die Sicherheit verantwortlich. Meistens wird erst gehandelt, wenn es schon zu spät ist. Dann kommt bereits die Arbeitsschutzbehörde ins Haus und untersucht, wer Schuld an dem Arbeitsunfall hatte. Die Behörde kommt oft sehr schnell dahinter, was der Auslöser des Arbeitsunfalls war und dann werden alle Beteiligten in die Pflicht genommen!
Sicherheit: Wie kann der Arbeitgeber vorbeugen
Für mehr Sicherheit empfehle ich folgende Schritte:
1) Fragen Sie sich als Arbeitgeber, warum Arbeitsschutz gerade in Ihrem Unternehmen so wichtig ist
2) Informieren Sie sich, wie Sie selbst eine Gefährdungsbeurteilung in Ihrem Betrieb durchführen können
3) Setzen Sie sich mit Experten für Gefährdungsbeurteilung in Verbindung
4) Lassen Sie sich praktische Tipps geben
Die häufigsten Gefahren im Betrieb sind:
1) Staub am Arbeitsplatz
2) Explosion im Betrieb
3) Umgang mit gefährlichen und ätzenden Substanzen
4) Stress der Mitarbeiter
5) Lärm am Arbeitsplatz
6) Lösungsmitteldämpfe
Sicherheit: Pflichten des Arbeitgebers
Laut § 3 des Arbeitsschutzgesetzes hat der Arbeitgeber folgende Grundpflichten zu erfüllen:
(1) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter bei der Arbeit beeinflussen. Er hat die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu prüfen und bei sich ändernden Gegebenheiten anzupassen. Dabei hat er eine Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten anzustreben.
(2) Zur Planung und Durchführung der Maßnahmen nach Absatz 1 hat der Arbeitgeber unter Berücksichtigung der Art der Tätigkeiten und der Zahl der Beschäftigten
– für eine geeignete Organisation und die erforderlichen Mittel zu sorgen sowie
– Vorkehrungen zu treffen, sodass die Maßnahmen erforderlichenfalls bei allen Tätigkeiten und eingebunden in die betrieblichen Führungsstrukturen beachtet werden, und die Beschäftigten ihren Mitwirkungspflichten nachkommen können.
(3) Entstehende Kosten für Maßnahmen nach diesem Gesetz darf der Arbeitgeber nicht den Beschäftigten auferlegen.
(Quelle: http://bundesrecht.juris.de/)
Sicherheit: Das Fazit
Das Wichtigste: Der Arbeitgeber muss in seinem Unternehmen Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten vorbeugen!
Hier ist jeder Euro gut investiert, denn bei einem Arbeitsunfall kommen auf den Arbeitgeber enorme Kosten zu, wenn ihm Versäumnisse in Bezug auf die Sicherheit im Betrieb nachgewiesen werden können.