Bundesverfassungsgericht: Kein Rundfunkbeitrag für Zweitwohnung!
Das Bundesverfassungsgericht hat in einem lang ersehnten Urteil entscheiden, dass der Rundfunkbeitrag (früher „GEZ-Gebühr“) in seiner aktuellen Form verfassungsgemäß ist (Urteil v. 18.07.18, Az. 1BvR 981/17, 1 BvR 836/17 und 1 BvR 745/17). Zugleich hat es klargestellt: Rechtswidrig ist allerdings die Erhebung eines Beitrags für Zweitwohnsitze. Denn damit werde ein und dieselbe Person oder Familie unrechtmäßig zweifach belastet, so die Richter, und das sei ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 Grundgesetz).