Meistens schließt man einen Vertrag über eine festgelegte Laufzeit ab. Läuft diese aus verlängert sich der Vertrag automatisch – es sei denn, man kündigt ihn. Eine der beiden Parteien kann also eine Vertragskündigung schreiben und somit den Vertrag zwischen beiden beenden.
Es wird grundsätzlich zwischen fristgerechten und fristlosen Kündigungen unterschieden. Die entsprechenden Klausel dazu finden sich meist im Kleingedruckten der Vertragstexte.
Als eine fristgerechte (oder auch „ordentliche“) Kündigung bezeichnet die Kündigung zu Ende der Vertragslaufzeit unter Einhaltung der entsprechenden Fristen.
Anleitung zum Schreiben einer Vertragskündigung
Das Schreiben einer fristgerechten Vertragskündigung ist recht simpel: Es ist ausreichend, die Kündigung bekanntzugeben. Die Kündigung wird dann zum nächstmöglichen Termin gültig. So kann er entweder zum nächstmöglichen Termin kündigen oder ein konkretes Datum angeben, an dem die Kündigung wirksam werden soll. Beachten muss man dabei nur, dass die Kündigung rechtzeitig verfasst wird und sie der anderen Partei vor Ablauf der Kündigungsfrist vorliegt.
Bei einer „ordentlichen“ Kündigung kann es sinnvoll sein, einen Grund anzugeben (notwendig ist dies aber nicht unbedingt!) oder wenigstens darum zu bitten, auf Rückwerbeversuche zu verzichten. Ansonsten kann es nämlich sein, dass das Unternehmen dem Kunden weiterhin zahllose Angebote unterbreitet, die ihn dazu bringen sollen, die Kündigung zurückzuziehen.
Bei einer fristlosen Kündigung, die auch als außerordentliche Kündigung bezeichnet wird, erfolgt die Vertragsbeendigung ohne Berücksichtigung der Kündigungsfrist. Eine fristlose Kündigung setzt einen wichtigen Kündigungsgrund voraus, der im Schreiben benannt werden muss, nur dann ist sie sofort wirksam.
Wann eine fristlose Kündigung geschrieben werden kann, entnimmt der Vertragspartner den Vertragsbedingungen – meistens ist sie allerdings möglich, wenn ein Vertragspartner bedeutend gegen die Vereinbarungen verstoßen hat, es zu einem Schadenfall kam oder die Gebühren, Beiträge oder Prämien erhöht wurden. Zusätzlich spielt es in diesem Fall meistens keine Rolle, ob die Partei mit der Abwicklung des Schadensfalls zufrieden war oder nicht.
Ansonsten gibt es nur noch einige formale Aspekte, die Sie beim Verfassen eines Kündigungsschreibens beachten sollten: Es empfiehlt sich, die Kündigung so zu verschicken, dass man nachweisen kann, dass sie rechtzeitig ausgesprochen und dem Empfänger übermittelt wurde. Außerdem wird ein Kündigungsschreiben immer schriftlich verfasst und handschriftlich unterschrieben.
In diesem Fall liegt die Beweispflicht nämlich bei dem, der kündigt. Außerdem sollte die Kündigung alle wichtigen Daten enthalten, die man für eine eindeutige Zuordnung benötigt: Vertragsnummer, vollständiger Name und Anschrift des Vertragspartners, Kundennummer und genaue Bezeichnung des Vertragsgegenstandes. Wenn der Vertragspartner im Zusammenhang mit dem Vertrag eine Einzugsermächtigung erteilt hat, kann er diese im Rahmen der Vertragskündigung auch widerrufen.