Krank nach Silvester: Wann Sie keine Entgeltfortzahlung leisten brauchen

Das Jahr hat kaum begonnen und schon liegen die ersten arbeitsrechtlichen Fragen auf dem Tisch. Wenn ein Mitarbeiter an (oder wegen) Silvester krank geworden ist, wie sieht es dann mit dem Anspruch auf Entgeltfortzahlung aus?

Entgeltfortzahlung nach Silvester bei Erkrankung?
Die Frage der Entgeltfortzahlung stellt sich immer dann, wenn ein Mitarbeiter arbeitsunfähig erkrankt oder verletzt ist. Im Zusammenhang mit Silvester sind dabei 3 Fallkonstellationen besonders häufig:

Entgeltfortzahlung nach Silvester Fall 1: Die Silvester-Feier war zu intensiv
Hat Ihr Mitarbeiter Silvester so intensiv gefeiert, dass er aufgrund eines "Katers" noch nicht wieder arbeitsfähig ist, hat er an sich keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung.

Denn der Anspruch auf Entgeltfortzahlung setzt nach § 3 Abs. 1 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) voraus, dass die Arbeitsunfähigkeit "unverschuldet" eingetreten ist. Es ist Sache des Mitarbeiters dafür zu sorgen, dass er rechtzeitig zu Arbeitsbeginn wieder fit ist. In den meisten Fällen ist der 01.01. aber für den Mitarbeiter frei, sodass oftmals genug Zeit zur Ausnüchterung bleibt.

Entgeltfortzahlung nach Silvester Fall. 2: Verletzung durch Silvester – Knaller
Jedes Jahr kommt es wieder zu teilweise schweren Verletzungen, weil nicht ordnungsgemäß mit Silvester-Feuerwerk umgegangen wird. Hier gilt zum Thema Entgeltfortzahlung grundsätzlich das Gleiche wie oben unter Fall 1. Anspruch auf Entgeltfortzahlung gibt es nur bei unverschuldeter Arbeitsunfähigkeit. Und die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung des Arztes bescheinigt nur die Arbeitsunfähigkeit, macht aber keine Angaben zur Frage des Verschuldens der Arbeitsunfähigkeit.

Wenn Sie sich auf ein Verschulden des Arbeitnehmers berufen wollen, sind Sie für dieses grundsätzlich beweispflichtig. Allerdings können Ihnen die Grundsätze des sog. Anscheinsbeweises helfen. So spricht viel dafür, dass die Bedienungsanleitungen nicht ausreichend beachtet worden sind, wenn es zu Verletzungen an der Hand gekommen ist. Und dann ist man schnell bei der verschuldeten Arbeitsunfähigkeit. Fragen Sie in einem solchen Fall ruhig nach, wie es zu der Verletzung gekommen ist. So mancher "Held" hat sich dabei schon um Kopf und Kragen, sprich: den Anspruch auf Entgeltfortzahlung, geredet.

Entgeltfortzahlung nach Silvester Fall 3: Verletzung an Silvester durch Dritte
Oft kommt es auch vor, dass eine Verletzung an Silvester durch Dritte ausgelöst wird, indem etwa Leuchtkugeln in eine Gruppe geschossen werden, in der auch Ihr Mitarbeiter steht. Kommt es dann zu einer Verletzung, handelt es sich um eine unverschuldete Arbeitsunfähigkeit.

Sie müssen Ihrem Mitarbeiter dann Entgeltfortzahlung leisten. Ist der Täter festzustellen, so haben Sie gegen diesen einen Schadensersatzanspruch in Höhe der geleisteten Entgeltfortzahlung und der darauf zu zahlenden Anteile zur Sozialversicherung aus § 9 EFZG. Ihr Mitarbeiter ist verpflichtet, Ihnen alle dazu erforderlichen Angaben zu machen.