In der Regel verbleiben die meisten Schädelhirnverletzten nach dem Akutereignis je nach Schweregrad bis zu vier Wochen auf einer regulären Intensivstation im Krankenhaus. Anschließend wird die Behandlung in einer neurologisch ausgerichteten Rehabilitationseinrichtung fortgesetzt.
Diese neurologische Rehabilitation wird in sechs Phasen eingeteilt. Das Durchlaufen der einzelnen Phasen ist abhängig vom Schweregrad der Verletzung und dem Erholungszustand. Je nach Phase wechselt auch der Kostenträger wie Krankenkasse, Unfallkasse oder Rententräger.
Die Einstufung in die jeweilige Rehabilitationsphase setzt bestimmte Eingangs- und Ausgangskriterien voraus. Diese orientieren sich an Hand des Barthel Index, einem Punktesystem, welches sich an die Aktivitäten des täglichen Lebens anlehnt.
6-Phasen-Model
Das Model der neurologischen Rehabilitation beruht auf 6 Phasen, A bis F, ausgehend von dem Akutereignis eines Schädel-Hirn-Traumas, Schlaganfalls, Aneurysmas oder nach Operationen, wie es nach Hirntumoren, Blutungen oder Epilepsie der Fall ist.
Phase A
- betrifft die Zeit, die ein Verletzter ab dem Zeitpunkt des Akutereignisses im Krankenhaus mit intensivmedizinischer oder normaler Überwachung verbringt.
Phase B
- betrifft Verletzte, die schwer bewusstseinsgestört sind und sowohl eine kurativ-medizinische Diagnostik, wie medizinische Behandlungen benötigen. Einzelförderung durch Logopädie, Physiotherapie und Ergotherapie ist bereits möglich und wird entsprechend durchgeführt.
Phase C
- betrifft Verletzte, die kooperativ, aber noch auf pflegerische Hilfe angewiesen sind und an Therapiemaßnahmen wie Ergotherapie, Logopädie und Physiotherapie teilnehmen können.
Phase D
- betrifft Verletzte, die an umfassenden Therapiemaßnahmen teilnehmen und bereits frühmobilisiert sind. Dies Phase D ist die eigentliche medizinische Rehabilitation oder besser ausgedrückt, diese Phase D entspricht einer Anschlussheilbehandlung (AHB).
Phase E
- betrifft Verletzte, die eine nachgeschaltete Rehabilitation besonders hinsichtlich beruflicher Perspektiven benötigen.
Phase F
- betrifft Verletzte, die aufgrund der Folgeschäden lediglich eine unterstützende, zustandserhaltende und betreuende Hilfe benötigen.
Schädel Hirnverletzte durchlaufen entweder alle Phasen nacheinander oder aber je nach Zustand. Das bedeutet, dass ein Betroffener aus Phase A in Phase F rutscht, weil sich sein schlechter Zustand auf absehbare Zeit nicht bessern wird. Oder ein Betroffener rutscht aus Phase D wieder zurück in Phase C, B oder A, weil sich sein vorerst guter Zustand wieder rapide verschlechtert hat.
Je Phase (außer A) gilt eine maximale Verweildauer von acht Wochen. Das bedeutet jedoch nicht, dass Sie pro Phase acht Wochen verbleiben. Natürlich kann sich die Zeit je nach Ihrem Zustand verkürzen. Selten verlängert sich die Zeit über die acht Wochen hinaus. Das liegt allerdings im Ermessen der behandelnden Ärzte.
In der neurologischen Rehabilitation hat jeder Schädel-Hirnverletzte einen rechtmäßigen Anspruch auf zustandsverbessernde Therapien vom Akutereignis bis hin zu 18 Monaten danach.
Tipps für Angehörige
- Egal, in welcher Phase der neurologischen Rehabilitation sich Ihr Angehöriger befindet, denken Sie daran, dass sowohl Sie wie auch er sich in einer außergewöhnlichen und beängstigenden Situation befindet.
- Entsprechend der Prognose in den einzelnen Phasen ergeben sich bestimmte Fragestellungen hinsichtlich der häuslichen, beruflichen und emotionalen Zukunft für beide Seiten.
- Suchen Sie Hilfe bei Sozialarbeitern. Diese geben fachliche wie soziale Hilfe.
- Sofern es Ihnen möglich ist, suchen Sie eine passende Einrichtung, welche sich auf die neurologische Rehabilitation ab Phase B spezialisiert hat.
- Schauen Sie sich die Einrichtungen eventuell persönlich an und suchen Sie gegebenenfalls Gespräche mit dortigen Patienten. Nichts ist schlimmer, als wenn sich Ihr Angehöriger und Sie sich nicht in der Rehabilitationseinrichtung wohlfühlen. Das kann unter Umständen zu einer Verzögerung des Heilungsverlaufs führen.
- Es ist daher wichtig, sich, auch wenn es schwerfällt, unmittelbar nach dem Akutereignis schon mit einigen Einrichtungen in Verbindung zu setzen. Denken Sie dabei daran, dass jeder Patient sein Wahlrecht ausüben darf. Sind Patienten nicht ansprechbar, wird die Entscheidung bei den Angehörigen verbleiben oder bei einem vom Gericht bestimmten Betreuer.
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